AFD: Parteiverbot, Hochstufung vom Verfassungsschutz, Gutachten! "AfD ist verfassungsfeindlich!" Die AfD-Fraktionen in Sachsen und Thüringen haben ein eigenes Gutachten zur Arbeit des Verfassungsschutzes vorgelegt. Hintergrund ist die Einstufung der Partei in beiden Bundesländern als „gesichert rechtsextremistisch“. Die Fraktionen argumentieren, dass die Beobachtung ihrer Abgeordneten verfassungswidrig sei. Brisant: Der Gutachter ist selbst AfD-Mitglied. Die Partei fordert in scharfer Sprache ein Ende der „Schnüffelarbeit“ des Bundesamtes und erhebt schwerwiegende Vorwürfe: So solle geprüft werden, ob Behördenleiter – darunter auch Ex-Innenministerin Nancy Faeser – sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hätten. Auch von strafbarem Verhalten durch Staatsanwälte und Richter ist in dem Kontext die Rede. Grundlage sei das Abgeordnetenprivileg, das nach Ansicht der AfD verletzt werde. Innenminister Georg Maier widerspricht entschieden Der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) wies die Argumentation deutlich zurück. Zwar werde das Gutachten juristisch geprüft – jedoch betonte Maier, dass es sich offensichtlich um ein interessengeleitetes Papier handle, das die Rechtslage einseitig auslege. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfolge, so Maier, im Rahmen von Recht und Gesetz. Die Indemnität gelte nicht uneingeschränkt, insbesondere bei strafrechtlich relevanten Äußerungen. Der Minister verwies auf mehrere Verfahren gegen AfD-Politiker wie Björn Höcke, bei denen die Immunität aufgehoben wurde – etwa wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Verbotsverfahren gegen die AfD? Angesprochen auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren erklärte Maier, dass aus seiner Sicht die Voraussetzungen dafür weitgehend erfüllt seien. Die AfD sei eine Partei, die sich weiter radikalisiere und ein autoritäres Staatsverständnis vertrete. Entscheidend sei jedoch nicht der Wahlerfolg, sondern die verfassungsfeindliche Zielsetzung. Zwar sei ein Verbotsverfahren ein langwieriger Prozess, aber, so Maier: „Eine Partei wird nicht allein dadurch demokratisch, dass sie demokratisch gewählt wurde.“ Man müsse die Verfassung schützen – notfalls mit der ultima ratio des Parteienverbots. #weltnachrichtensender #afd #afdverbot Abonniere den WELT YouTube Channel https://www.youtube.com/WELTVideoTV WELT DOKU Channel https://www.youtube.com/c/WELTDoku WELT Podcast Channel https://www.youtube.com/c/WELTPodcast WELT Netzreporter Channel https://www.youtube.com/c/DieNetzreporter Der WELT Nachrichten-Livestream http://bit.ly/2fwuMPg Die Top-Nachrichten auf WELT.de http://bit.ly/2rQQD9Q Die Mediathek auf WELT.de http://bit.ly/2Iydxv8 WELT Nachrichtensender auf Instagram https://www.instagram.com/welt.nachrichtensender/ WELT auf Instagram https://www.instagram.com/welt/ In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für euer Verständnis - das WELT-Team Video 2025 erstellt
AFD: Parteiverbot, Hochstufung vom Verfassungsschutz, Gutachten! "AfD ist verfassungsfeindlich!"
AFD: Parteiverbot, Hochstufung vom Verfassungsschutz, Gutachten! "AfD ist verfassungsfeindlich!" Die AfD-Fraktionen in Sachsen und Thüringen haben ein eigenes Gutachten zur Arbeit des Verfassungsschutzes vorgelegt. Hintergrund ist die Einstufung der Partei in beiden Bundesländern als „gesichert rechtsextremistisch“. Die Fraktionen argumentieren, dass die Beobachtung ihrer Abgeordneten verfassungswidrig sei. Brisant: Der Gutachter ist selbst AfD-Mitglied. Die Partei fordert in scharfer Sprache ein Ende der „Schnüffelarbeit“ des Bundesamtes und erhebt schwerwiegende Vorwürfe: So solle geprüft werden, ob Behördenleiter – darunter auch Ex-Innenministerin Nancy Faeser – sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hätten. Auch von strafbarem Verhalten durch Staatsanwälte und Richter ist in dem Kontext die Rede. Grundlage sei das Abgeordnetenprivileg, das nach Ansicht der AfD verletzt werde. Innenminister Georg Maier widerspricht entschieden Der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD) wies die Argumentation deutlich zurück. Zwar werde das Gutachten juristisch geprüft – jedoch betonte Maier, dass es sich offensichtlich um ein interessengeleitetes Papier handle, das die Rechtslage einseitig auslege. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfolge, so Maier, im Rahmen von Recht und Gesetz. Die Indemnität gelte nicht uneingeschränkt, insbesondere bei strafrechtlich relevanten Äußerungen. Der Minister verwies auf mehrere Verfahren gegen AfD-Politiker wie Björn Höcke, bei denen die Immunität aufgehoben wurde – etwa wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Verbotsverfahren gegen die AfD? Angesprochen auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren erklärte Maier, dass aus seiner Sicht die Voraussetzungen dafür weitgehend erfüllt seien. Die AfD sei eine Partei, die sich weiter radikalisiere und ein autoritäres Staatsverständnis vertrete. Entscheidend sei jedoch nicht der Wahlerfolg, sondern die verfassungsfeindliche Zielsetzung. Zwar sei ein Verbotsverfahren ein langwieriger Prozess, aber, so Maier: „Eine Partei wird nicht allein dadurch demokratisch, dass sie demokratisch gewählt wurde.“ Man müsse die Verfassung schützen – notfalls mit der ultima ratio des Parteienverbots. #weltnachrichtensender #afd #afdverbot Abonniere den WELT YouTube Channel https://www.youtube.com/WELTVideoTV WELT DOKU Channel https://www.youtube.com/c/WELTDoku WELT Podcast Channel https://www.youtube.com/c/WELTPodcast WELT Netzreporter Channel https://www.youtube.com/c/DieNetzreporter Der WELT Nachrichten-Livestream http://bit.ly/2fwuMPg Die Top-Nachrichten auf WELT.de http://bit.ly/2rQQD9Q Die Mediathek auf WELT.de http://bit.ly/2Iydxv8 WELT Nachrichtensender auf Instagram https://www.instagram.com/welt.nachrichtensender/ WELT auf Instagram https://www.instagram.com/welt/ In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für euer Verständnis - das WELT-Team Video 2025 erstellt