Aktivrente beschlossen: 2.000 Euro steuerfrei für Rentner ab 2026

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Die Regierung bringt die Aktivrente auf den Weg: Ab 2026 sollen Rentner von einem Steuerbonus profitieren, wenn sie weiterarbeiten. Was Sie wissen sollten. Bei den Details hakte es zuletzt noch zwischen Union und SPD , nun aber sind sich die Koalitionspartner einig: Die Aktivrente hat es durchs Kabinett geschafft. Stimmen auch Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu, können Rentner ab 1. Januar 2026 mit einem steuerfreien Zuverdienst bis zu 2.000 Euro im Monat weiterarbeiten. t-online erklärt, wie die Aktivrente genau funktioniert, welche Ruheständler von ihr profitieren können und wer ausgeschlossen ist. Was ist die Aktivrente? Mit der Aktivrente sollen Rentner monatlich bis zu 2.000 Euro hinzuverdienen können, ohne dass darauf Steuern fällig werden. Aufs Jahr gerechnet, ergibt sich so ein steuerfreier Betrag von 24.000 Euro. Zusätzlich gilt auch für Aktivrentner der steuerliche Grundfreibetrag, sodass Sie 2026 pro Monat auf 3.029 Euro Steuerfreibetrag kommen . Die schwarz-rote Koalition will damit Arbeit im Alter attraktiver machen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Wer profitiert unter welchen Bedingungen? Anspruch haben Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Der Bonus gilt unabhängig davon, ob Sie bereits eine Altersrente beziehen oder die Rente aufschieben. Wer aufschiebt, erhält von der Rentenversicherung weiterhin 0,5 Prozent Zuschlag auf die Rente pro Monat; die Aktivrente lässt sich damit kombinieren. Diese Möglichkeit nutzten im Rentenzugang 2023 rund 44.800 Altersrentner. Wer ist von der Aktivrente ausgeschlossen? Selbstständige, Freiberufler und Beamte können die Aktivrente nicht nutzen. Auch Minijobber bleiben außen vor, ebenso wie die Land- und Forstwirtschaft. Gleiches gilt für angestellte Frührentner . Denn der Steuerbonus der Aktivrente greift erst, wenn Sie das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Beide Bedingungen für die Aktivrente werfen allerdings verfassungsrechtliche Bedenken auf. Wie viele Menschen werden die Aktivrente nutzen? Dazu gibt es unterschiedliche Schätzungen. Das arbeitnehmernahe Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ging zuletzt von rund 230.000 Menschen aus. Das Bundesfinanzministerium schätzt die Zahl etwas geringer ein und rechnet mit rund 168.000 Menschen – einem Viertel der Anspruchsberechtigten. Die Mehrheit der Neurentner erfüllt derzeit die Voraussetzungen für die Aktivrente nicht. So hatten nur 40 Prozent der Beschäftigten, die 2024 in den Ruhestand getreten sind, die Regelaltersgrenze erreicht. Der Rest ging vorzeitig in Rente. Was gilt bei Steuern und Abgaben im Detail? Der Lohn aus der Aktivrente bleibt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Zusätzlich gilt weiterhin der Grundfreibetrag, der wie gewohnt auf andere Einkünfte, etwa die Rente, angewendet wird. Unterm Strich entsteht damit ein faktischer "dreifacher Freibetrag": Aktivrenten-Bonus plus Grundfreibetrag. Der sogenannte Progressionsvorbehalt greift dabei nicht. Dieser Punkt hatte zuletzt noch Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD hervorgerufen. Inzwischen ist aber klar: Der steuerfreie Lohn erhöht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte nicht. Die 2.000-Euro-Grenze gilt strikt pro Monat. Die Freibeträge der Aktivrente lassen sich weder rückwirkend auf das Jahr übertragen, noch zwischen einzelnen Monaten oder zwischen Lohn und Rente verrechnen. Wer etwa erst im Juli zu arbeiten beginnt, nutzt den Bonus erst ab Juli; ungenutzte Freibeträge aus den Vormonaten verfallen. Trotzdem können manche Rentner künftig sogar mehr als 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen – wenn ihre Renteneinkünfte niedrig sind. In den meisten Fällen wird der Hinzuverdienst oberhalb von 2.000 Euro aber ganz normal zum persönlichen Steuersatz besteuert. Verdienen Sie weniger als 2.000 Euro hinzu, ist eine Verrechnung mit den Renteneinkünften zudem ausgeschlossen: Wer beispielsweise nur 1.500 Euro verdient, kann die fehlenden 500 Euro nicht einsetzen, um einen Teil der Rente steuerfrei zu stellen. Die Beschäftigung bleibt sozialversicherungspflichtig. Auf den Lohn fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an; auch die Rente unterliegt weiterhin diesen Abgaben . In die gesetzliche Rentenversicherung müssen Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze grundsätzlich nicht mehr einzahlen, sie können die Versicherungsfreiheit jedoch freiwillig aufheben und weiter Beiträge leisten. Das erhöht einmal jährlich die eigene Rente, inklusive des Arbeitgeberanteils, der ohnehin immer gezahlt werden muss. Dieser würde ansonsten nur der Rentenkasse zugutekommen, aber nicht die Rente von Beschäftigten erhöhen. Wie viel bringt die Aktivrente für Staat und Wirtschaft? Das ist umstritten. Gegner der Aktivrente betonen, dass besonders in den Branchen mit Arbeitskräftemangel körperliche oder mentale Belastungen so hoch sind, dass nur wenige Menschen länger als bis zum Renteneintritt arbeiten können oder wollen. Zudem ist auch unklar, wie viele Arbeitgeber tatsächlich Menschen im Rentenalter beschäftigen und damit potenziell mehr Krankheitstage in Kauf nehmen wollen. Wie viel Geld entgeht der Steuerkasse? Das Finanzministerium rechnet mit rund 890 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen jeweils rund 42,5 Prozent auf den Bund und die Länder und die restlichen 15 Prozent auf die Kommunen. Die Bundesregierung verbindet damit allerdings die Hoffnung, durch einen positiven Effekt auf das Wirtschaftswachstum auch wieder mehr Steuergelder einnehmen zu können. Allerdings schätzen unterschiedliche Wirtschaftsforschungsinstitute die Steuerausfälle sogar höher.
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