Urlauber, die Italien in diesem Jahr mit dem Auto bereisen, müssen aufmerksam sein. Auf der Panoramastraße Amalfitana gilt einmal mehr eine Kennzeichen-Regel. Die Amalfitana, eine der bekanntesten Panoramastraßen Süditaliens, bleibt auch im Jahr 2025 streckenweise für den Autoverkehr eingeschränkt. Die Verkehrsregelung ähnelt der des Vorjahres. Auch ausländische Fahrzeuge und Mietwagen sind betroffen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen, berichtet die italienische Tageszeitung "Corriere della Sera". Verkehrsregelung 2025 im Überblick Um das zunehmende Verkehrsaufkommen in den Griff zu bekommen, wird die Amalfitana (Strada Statale 163 oder auch kurz SS163) zu bestimmten Zeiten für den Pkw-Verkehr eingeschränkt: 1. Juni bis 31. Juli : nur an Wochenenden und Feiertagen 1. August bis 30. September : täglich 1. bis 30. Oktober : nur an Wochenenden und Feiertagen Nummernschild-System zur Hauptverkehrszeit In den genannten Zeiträumen gilt jeweils zwischen 10 und 18 Uhr ein abwechselndes Fahrverbot basierend auf dem Nummernschild. Der ADAC erklärt, wie das System funktioniert: An geraden Kalendertagen dürfen keine Autos mit einer geraden Endziffer im Kennzeichen fahren. An ungeraden Kalendertagen trifft das Verbot Fahrzeuge mit ungerader Endziffer. Die Regel betrifft nicht nur italienische Fahrzeuge, sondern schließt ausdrücklich ausländische Autos, Mietwagen und Reisebusse mit ein. Wer eine Unterkunft an der Strecke gebucht hat, darf am An- und Abreisetag passieren, sollte aber eine Buchungsbestätigung dabei haben. Von der Regelung ausgenommen sind Taxis, Motorräder, Motorroller und andere Zweiräder. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.