Anwaltskosten steigen ab 1. Juni deutlich: Neues Gesetz tritt in Kraft

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Ab dem 1. Juni werden Rechtsstreitigkeiten teurer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft warnt vor noch größeren Hürden für Bürger. Ein Rechtsstaat lebt davon, dass alle Bürger ihre Ansprüche durchsetzen können. Doch der Zugang zum Recht wird ab dem 1. Juni für viele teuer. Dann tritt das sogenannte Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 in Kraft und bringt unter anderem höhere Gebühren für Anwälte von durchschnittlich 6 bis 9 Prozent mit sich – eine finanzielle Mehrbelastung, die besonders diejenigen trifft, die ohne Rechtsschutzversicherung klagen wollen. So steigen etwa die Wertgebühren um 6 Prozent. Diese richten sich nach dem Streitwert – also den Beträgen, um die gestritten wird. Bei Streitwerten bis 500 Euro steigt die Gebühr von derzeit 49 Euro auf 51,50 Euro. Bei einem Streitwert zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegt die Gebühr künftig bei 652 Euro statt wie bisher 614 Euro. Andere Gebühren, etwa die sogenannten Festbetragsgebühren bei Pflichtverteidigung, steigen um 9 Prozent. 250 Millionen Euro Mehrkosten für Versicherer Die neuen Regelungen haben nicht nur Auswirkungen auf Privatpersonen, sondern auch auf die Versicherungsbranche. "Allein für die Rechtsschutzversicherer rechnen wir durch das neue Gesetz mit Mehrkosten von rund 250 Millionen Euro im Jahr", erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Schon in den vergangenen fünf Jahren hätten sich die Kosten durch eine frühere Gebührenreform deutlich erhöht. Käfer-Rohrbach warnt: "Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Rechtsstreit damit zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden." Aktuell haben rund 60 Prozent der Haushalte eine Rechtsschutzversicherung – sie mildert die steigenden Kosten zumindest ab ( mehr dazu hier ). Wer darauf verzichtet, steht schnell vor einer Kostenfalle. Denn nicht nur die Gebühren steigen: Auch die Streitwerte sind infolge der Inflation in die Höhe geklettert. Das wiederum treibt die Honorare von Anwältinnen und Anwälten zusätzlich hoch. Recht bekommen oder Ruhe geben? Viele Verbraucher werden sich künftig zweimal überlegen, ob sie ihr Recht einklagen. Eine Hürde, die längst Realität ist, wie eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie zeigt: Rund 60 Prozent der Mandanten verzichten laut Anwaltsumfrage aus Kostengründen auf eine Klage. Und 52 Prozent der befragten Juristinnen und Juristen raten ihren Mandanten aufgrund der hohen Kosten vom Gang vor Gericht ab. "Wenn die Kosten stetig steigen, wächst das Risiko, dass immer mehr Menschen auf die Durchsetzung ihres Rechtes verzichten", warnt Käfer-Rohrbach. Digitalisierung bleibt unberücksichtigt Dabei gäbe es Ansätze, um das Kostenrecht zukunftsfest und verbraucherfreundlicher zu gestalten – etwa durch die Berücksichtigung digitaler Arbeitsmethoden in Kanzleien. Das neue Gesetz verpasse es nun, diese Entwicklungen einzubeziehen und das Gebührenrecht ins 21. Jahrhundert zu führen, so die Kritik des GDV. Sinnvoll wäre etwa ein eigenes Gebührenmodell für massenhafte Verfahren wie beim Dieselskandal. Auch der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Mandatsbearbeitung – etwa bei Recherche, Sachverhaltsaufbereitung oder dem Erstellen von Schriftsätzen – könnte Kosten sparen. 27 Millionen Verträge – 3,8 Milliarden Euro an Leistungen Dass der Bedarf an rechtlichem Beistand hoch ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen: 2024 gab es in Deutschland rund 27,3 Millionen Rechtsschutzversicherungsverträge. In über 4,8 Millionen Fällen griffen Versicherte auf ihre Police zurück – die Versicherer zahlten dabei über 3,8 Milliarden Euro, wovon rund 80 Prozent auf Anwaltskosten entfielen.
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