Arbeitgeber zahlen nicht nur das Gehalt an ihre Mitarbeiter, sondern anteilig auch die Sozialversicherungen. Wie groß ist dieser Anteil? Jeden Monat erhalten Arbeitnehmer eine Gehaltsabrechnung, auf der ihr Brutto- und Nettogehalt klar abgebildet ist. Dieses Bruttogehalt entspricht der vertraglich vereinbarten Summe, von der Lohnsteuer , ggf. Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Allerdings übernehmen auch Arbeitgeber einen Anteil an den Sozialabgaben. Im Nettolohn ist das nicht sichtbar. Doch wo lässt sich der Arbeitgeberanteil ablesen? Arbeitgeberanteil auf der Lohnabrechnung Auf der Gehaltsabrechnung gibt es in der Regel eine eigene Rubrik für Sozialversicherungsbeiträge. Dort sind die einzelnen Versicherungen mit ihrem jeweiligen Beitragssatz aufgelistet – typischerweise die Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV). Sie machen etwa 20 Prozent des Bruttolohns aus, wobei sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Summe teilen. Jede Position listet somit zwei Werte auf: einmal den Arbeitnehmeranteil, der sich in der Differenz vom Brutto- zum Nettolohn zeigt. Der zweite Wert, der Arbeitgeberanteil, spiegelt sich nicht im Nettolohn wider. Sondern der Arbeitgeber legt diesen "obendrauf". In vielen Abrechnungen ist der Arbeitgeberanteil in einer eigenen Spalte oder in einer Fußzeile aufgeführt. Dort steht zum Beispiel: "Krankenversicherung: Arbeitnehmer 240 € | Arbeitgeber 240 €". Der Arbeitgeberanteil wird auch oft mit "AG-Anteil" abgekürzt. Lesen Sie auch: Neuer Trend: Deutsche Arbeitnehmer kündigen häufiger von sich aus Auch interessant: Mit diesem Nettowert gelten Sie als reich Das zahlen Arbeitgeber zusätzlich Außerdem zahlt der Arbeitgeber oft weitere Arbeitgeber- beziehungsweise Lohnnebenkosten, die der Arbeitnehmer nicht mitträgt. Dazu gehören die Unfallversicherung sowie Sonderabgaben wie die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), U2 (Mutterschaftsaufwendungen) und die Insolvenzgeldumlage. Zudem können einmalige oder regelmäßige geldwerte Vorteile und Sachbezüge hinzukommen. So macht der Arbeitgeberanteil oft nicht nur die 20, sondern 21 bis zu 25 Prozent des Bruttolohns aus. Ein Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro zahlt das Unternehmen zusätzlich etwa 600 bis 750 Euro für Sozialbeiträge. Damit belaufen sich die tatsächlichen monatlichen Personalkosten für den Chef auf rund 3.600 bis 3.750 Euro. Arbeitgeberanteil zusammenrechnen Um den genauen Wert zu ermitteln, gibt es für die Finanzbuchhaltung des Unternehmens eine spezielle Software . Angestellte aus dieser Abteilung kennen auch meist die genauen Beitragssätze. Wer sich als Arbeitnehmer einen genauen Überblick verschaffen will, zückt am besten einen Taschenrechner und addiert alle entsprechenden Werte, wenn sie in seiner Lohnabrechnung genannt werden.