ProSiebenSat.1 und die ARD streiten um die Nutzung von Inhalten. Wie jetzt bekannt wird, zieht sich das Verfahren noch länger. Ob "Tatort", "Hart aber Fair" oder "ARD Wissen": Wer im Streamingdienst Joyn nach Inhalten stöberte, stieß in der Vergangenheit auch auf öffentlich-rechtliche Inhalte. Joyn ist ein Angebot des Senderverbunds ProSiebenSat.1. Die ARD klagte gegen die Nutzung, warf Joyn vor, ohne Genehmigung zu agieren – und bekam auch in großen Teilen recht. Inhalte gekapert? ARD geht gegen Privatsender vor Wie der Evangelische Pressedienst (epd) jetzt berichtet, hat die ARD gegen das Urteil des Landgerichts Köln aus dem April Berufung eingelegt – ein Schritt, den auch Joyn selbst geht. Beide Seiten bestätigten diesen Schritt gegenüber dem epd. Zuvor hatte das Landgericht in einem Eilverfahren festgestellt, dass Joyn gegen das sogenannte urheberrechtliche Datenbankherstellerrecht verstoßen habe. Zudem wurde dem Unternehmen untersagt, ARD-Marken in markenrechtlich relevanter Weise zu nutzen. In anderen Punkten allerdings, etwa in Bezug auf medienrechtliche Regelungen oder den Vorwurf unlauteren Wettbewerbs, sah das Gericht keinen Verstoß. "Keine Verletzung von Urheberrechten" Die ARD verweist in diesem Zusammenhang auf ein weiteres Urteil: Vor dem Landgericht München war Joyn ebenfalls verklagt worden – in diesem Fall von ZDF und Arte. Anders als die Kölner Richter hatten die Münchner einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag erkannt. Diese unterschiedliche Bewertung ist nun ein zentrales Argument beider Seiten für den Gang in die Berufung. Auch der Joyn-Betreiber ProSiebenSat.1 kritisiert die widersprüchliche Rechtsprechung in den bisherigen Verfahren. Gegenüber dem epd verwies das Unternehmen auf sich "teilweise widersprechende Urteile in den vorläufigen Rechtsschutzverfahren". Gleichzeitig betonte man, dass beide Gerichte darin übereinstimmten, "keine Verletzung von Urheberrechten" festgestellt zu haben. Ausgelöst hatte den Rechtsstreit die Entscheidung von Joyn, Anfang des Jahres Inhalte der Mediatheken von ARD und ZDF ohne Zustimmung auf der eigenen Plattform anzubieten. Dieses Vorgehen stieß insbesondere bei der ARD auf deutliche Kritik. Deren Vorsitzender Florian Hager hatte das Verhalten als "Raubrittertum" bezeichnet und sprach von einem "Anschlag auf das komplette System". Nachdem der Druck gewachsen war, entfernte Joyn die Inhalte nach einigen Wochen wieder. Zurück blieb die Aussage, es habe sich nur um einen Test gehandelt.