Was passiert, wenn man die Bankangelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann? In einer Ehe sollte dieser Punkt rechtzeitig besprochen werden. Vor der Eheschließung unterhalten beide Partner meistens eigene Konten. Auch danach bleiben viele Paare dabei und eröffnen kein Ehepartnerkonto. Das läuft meist so lange reibungslos, bis der Fall eintritt, dass der Kontoinhaber die Bankgeschäfte nicht mehr selbstständig regeln kann oder verhindert ist. Eine Bankvollmacht kann dann helfen. Warum ist eine Bankvollmacht für Ehepartner sinnvoll? Vielfach wird davon ausgegangen, dass die Ehepartner im Notfall füreinander handeln können. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Gerade bei Bankkonten kann nur der Kontoinhaber Geschäfte tätigen, denn es handelt sich um ein Einzelkonto. Um hier rechtzeitig Abhilfe zu schaffen, ist eine Bankvollmacht die geeignete Lösung. Lesen Sie auch: Diese Vorteile hat das Drei-Konten-Modell Wann braucht man eine Bankvollmacht? Der Regelfall ist, dass der Kontoinhaber seine Bankgeschäfte selbstständig regelt. Es gibt jedoch Gründe, die für die Erteilung einer Bankvollmacht sprechen. Verhinderungen oder schwere Erkrankungen sind die häufigsten Ursachen. Insbesondere innerhalb einer Ehe ist es vorteilhaft, den Ehepartner daher rechtzeitig zu bevollmächtigen. Lesen Sie auch: Hohe Kosten beim Girokonto vermeiden Geld und Liebe: Gemeinsames Konto: Das sind die Vor- und Nachteile Was muss eine Bankvollmacht enthalten? Eine Bankvollmacht muss schriftlich erklärt werden. Hierfür werden in der Regel Formulare der jeweiligen Bank verwendet. Folgende Punkte müssen enthalten sein: Angaben des Vollmachtgebers: Name und Vorname, Adresse, Geburtsdatum Angaben des Vollmachtnehmers: Name und Vorname, Adresse, Geburtsdatum Umfang der Bankvollmacht: Für welche Konten gilt die Vollmacht und welche Bankgeschäfte dürfen getätigt werden? Dauer der Vollmacht: Gilt sie befristet oder unbefristet? Unterschrift: Vollmachtgeber und der bevollmächtigte Ehepartner müssen die Bankvollmacht unterschreiben Was ist noch zu beachten? Diese Punkte sollten Ehepartner bei einer Bankvollmacht berücksichtigen: Die Bankvollmacht sollte frühzeitig bei der Bank eingereicht werden. Somit kann auch im Verhinderungsfall eines Ehepartners der andere eigenständig die Bankgeschäfte erledigen. Die Vollmachtserklärung sollte sicher aufbewahrt werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass sie nicht bei der Bank eingereicht wurde. Die Bankvollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Das ist besonders wichtig, wenn sich Ehepartner trennen. Somit können missbräuchliche Verfügungen vermieden werden. Welche Alternative zur Bankvollmacht gibt es? Eine Alternative zur Bankvollmacht ist, dass ein Ehepartnerkonto oder auch Gemeinschaftskonto eröffnet wird. Hierbei sind beide Ehepartner Kontoinhaber und können einzeln verfügen. Die Einzelverfügung muss jedoch festgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen beide Ehepartner zustimmen.