Bankvollmacht im Ausland: Finanzen von Deutschland aus regeln

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Mit einer Vollmacht für das Ausland lassen sich finanzielle Angelegenheiten sicher regeln. Doch wie wird sie erstellt und was gibt es zu beachten? Ob Studium, Beruf oder Urlaub: Ein Auslandsaufenthalt ist aufregend. Bei der Regelung der Finanzen von Deutschland aus, ist eine Vollmacht für das Ausland hilfreich. Wie Sie sie einrichten, wie sie funktioniert und was zu beachten ist. Bankvollmacht: Was ist eine Vollmacht für das Ausland und welche Vorteile hat sie? Bei einem längeren Auslandsaufenthalt können Sie einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, damit diese für Sie als Vollmachtgeber verschiedene Bankgeschäfte erledigen kann. Welche Rechte der Bevollmächtigte hat, legen Sie individuell fest. Mögliche Bankgeschäfte sind beispielsweise: Zugriff auf das Bankkonto Abhebung von Bargeld Durchführung von Überweisungen Verwaltung der Kreditkarten Beantragung von Krediten Die Vollmacht im Ausland bietet viele Vorteile. Dazu gehören die reibungslose Verwaltung der Finanzen und die Schnelligkeit in Notfällen, wie bei unerwarteten Ausgaben. Lesen Sie auch: Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht? Das ist der Unterschied Finanzen regeln: Bankvollmacht widerrufen: So geht es Welche Arten der Bankvollmacht im Ausland gibt es? Vollmacht für Einzelgeschäfte: Der Bevollmächtigte ist lediglich zu spezifischen finanziellen Transaktionen befugt. Umfassende Generalvollmacht: Diese Bankvollmacht erlaubt die Durchführung jeglicher finanzieller Angelegenheiten. Betriebsvermögensvollmacht: Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten dazu, geschäftliche Finanztransaktionen zu regeln. Wie wird die Vollmacht im Ausland eingerichtet? Die Banken stellen meist ein offizielles Formular zur Verfügung, das ausgefüllt wird. Neben den persönlichen Daten des Vollmachtgebers und -nehmers beinhaltet es ebenso eine genaue Beschreibung der Bankvollmacht mit den berechtigten Bankgeschäften. Das Vollmachtsformular muss vom Vollmachtgeber unterzeichnet werden. Zum Teil verlangen die Banken eine notarielle Beglaubigung. Wählen Sie als Bevollmächtigten eine Person aus, der Sie komplett vertrauen. Sie sollte im besten Interesse des Vollmachtgebers verantwortungsvoll handeln. Die Vollmacht im Ausland kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Dies sollte schriftlich erfolgen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
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