Beschwerde wegen Abschiebung: Karlsruhe: Durchsuchung von Gemeinschaftszimmer nur mit richterlichem Beschluss

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Bei der Abschiebung eines Flüchtlings darf die Polizei nicht ohne richterliche Anordnung Gemeinschaftszimmer durchsuchen. Damit gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines abgelehnten Asylbewerbers statt.

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