Betrugsopfer haben oft einen Erstattungsanspruch bei ihrer Bank. Aber wie kann man diesen richtig durchsetzen? Ein Überblick. Überweisungsbetrug ist in Zeiten von Onlinebanking längst keine Seltenheit mehr. Je nach Situation haben Geschädigte aber möglicherweise einen Erstattungsanspruch bei ihrer Bank. Bei der Umsetzung gilt es Wichtiges zu beachten. Wann ein Erstattungsanspruch gegenüber der Bank besteht Ob ein Erstattungsanspruch bei der Bank besteht, hängt davon ab, wie sich der jeweilige Betrugsfall genau ereignet hat. Hat der Geschädigte grob fahrlässig gehandelt und etwa einer fremden Person ihr Passwort überlassen oder trotz Sicherheitswarnungen betrügerische Überweisungen freigegeben, stehen die Erfolgsaussichten eher schlecht. Doch in einigen Fällen lohnt es sich, genauer nachzuprüfen. Um einen Erstattungsanspruch ablehnen zu können, muss die Bank gemäß § 675u BGB nachweisen, dass der betroffene Kunde den Zahlungsvorgang selbst autorisiert hat. Wurde der Überweisungsbetrug hingegen durch eine Sicherheitslücke bei der Bank oder das Fehlverhalten eines Mitarbeiters ermöglicht, so muss das Bankinstitut den Schaden selbst tragen. Erstattungsanspruch durchsetzen: So klappt’s bei jeder Bank Damit die Bank einen Erstattungsanspruch prüfen kann, muss sie zunächst einmal über den Betrugsfall informiert werden. Wer Opfer von Überweisungsbetrug wird, sollte sich möglichst zeitnah mit seinem Bankinstitut in Verbindung setzen. Je früher die Meldung erfolgt, desto besser stehen die Chancen, dass die Bank die betrügerische Transaktion noch stoppen kann. Darüber hinaus lohnt es sich, den Vorfall sauber zu dokumentieren und alle möglichen Beweise zu sammeln, um eine gute Argumentationsgrundlage zu schaffen. Folgende Nachweise sind hilfreich: Screenshots aus Chats, E-Mails oder von Webseiten, die mit dem Betrugsfall in Verbindung stehen Kontoauszüge oder Screenshots aus dem Onlinebanking, in denen die betroffenen Transaktionen zu sehen sind Notizen zum Tathergang inklusive der genauen Zeit, zu der sich der Vorfall ereignet hat Wie bereits erwähnt, liegt die Beweislast für eine Ablehnung des Erstattungsanspruchs bei der Bank. Wer den Betrugsfall sauber dokumentiert, kann von sich aus den Nachweis erbringen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat. Das macht es der Bank umso schwerer, einen Gegenbeweis zu erbringen. Lesen Sie auch: Warnung vor Betrug: Diese Bußgeld-Nachricht sofort löschen EU-Urteil: Baustelle während Pauschalreise - volle Erstattung möglich Im Zweifel einen Rechtsanwalt aufsuchen Sollte die Bank den Erstattungsanspruch dennoch ablehnen, lohnt sich gegebenenfalls die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt. Dieser kann den Sachverhalt unabhängig prüfen und gegebenenfalls dabei helfen, die Rechte des Geschädigten gegenüber seiner Bank durchzusetzen.