Auch ärztlich verordnetes Funktionstraining fällt nicht unter „zwangsläufige“ Krankheitskosten, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil des höchsten Finanzgerichts.
Auch ärztlich verordnetes Funktionstraining fällt nicht unter „zwangsläufige“ Krankheitskosten, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil des höchsten Finanzgerichts.