Schauspieler Christian Ulmen wehrt sich gegen die "Spiegel"-Berichterstattung. Sein Anwalt hat die Punkte der einstweiligen Verfügung nun präzisiert. Schauspieler Christian Ulmen wehrt sich weiter gegen den "Spiegel". In einem Bericht hatte seine Ex-Frau Collien Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben. Sie wirft ihm vor, über Jahre Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber mit zahlreichen Männern kommuniziert zu haben. Er soll laut der 44-Jährigen pornografische Inhalte, die ihr ähnelten, verbreitet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Am Mittwoch teilte das Landgericht Hamburg mit, dass sich Christian Ulmen gegen fünf Aspekte des Berichts rechtlich zur Wehr setzt. Dessen Medienanwalt habe die Anträge angepasst. Demnach fordert Christian Ulmen den "Spiegel" dazu auf, zu unterlassen, durch Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken oder erwecken zu lassen, Ulmen habe jeweils mindestens einmal gegenüber Fernandes körperliche Übergriffe oder Körperverletzungen begangen oder sie schwer bedroht. Fernandes versus Ulmen: Ein Skandal eskaliert "Keine Kenntnis": Collien Fernandes reagiert auf neue Ulmen-Serie Christian Ulmen war zunächst laut dem Rechtsmagazin "LTO" gegen den Vorwurf vorgegangen, dass er "wiederholt" seiner Ex-Frau gegenüber übergriffig geworden sei. Dies habe aber zur Annahme geführt, dass er einen einmaligen Übergriff eingestehe. Christian Ulmen bestreitet nun generell Übergriffe gegenüber Collien Fernandes. Auch ein mutmaßlicher Vorfall aus dem Jahr 2023 wird im Sachstand des Verfahrens erwähnt: Laut "Spiegel" hatte Christian Ulmen seine Ex-Frau auf Mallorca körperlich misshandelt und gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert. Auch diese Äußerungen seien laut Ulmen zu unterlassen. Ulmen wehrt sich gegen fünf Punkte Um Collien Fernandes' Vorwürfe zu untermauern, hatte der "Spiegel" aus einer E-Mail zitiert, die Christian Ulmen und sein Strafverteidiger ausgetauscht hatten. Dazu heißt es nun: "Der 'Spiegel' soll es unterlassen, bestimmte Äußerungen in der Berichterstattung hinsichtlich einer E-Mail des Antragstellers an einen Strafverteidiger zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen." Das Medium soll nach Ulmen künftig zudem davon absehen, durch seine Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes erstellt oder verbreitet. Es sei zu unterlassen, bezüglich eines Gerichtstermins in Palma de Mallorca zu behaupten, der Antragsteller sei nicht erschienen, ohne darauf hinzuweisen, dass ausschließlich seine frühere Ehefrau geladen war und der Termin zudem aufgehoben wurde. Zudem fordert Ulmen die Unterlassung, bestimmte Aussagen über eine E-Mail, die er mutmaßlich seinem Strafverteidiger geschickt haben soll, zu behaupten oder zu verbreiten. Dem Landgericht Hamburg zufolge hat der "Spiegel" derzeit Gelegenheit, zu den Punkten ergänzend Stellung zu nehmen. "Dementsprechend ist aktuell noch nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen ist", heißt es vonseiten des Gerichts.