Der Richter sah eine „mediale Vorverurteilung“, die sich mildernd auf das Urteil ausgewirkt habe.

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Der Richter betonte in seinem Urteil auch die Tragik des Falls und dass der 37-Jährige seine Freundin verloren habe. Das blieb unter der möglichen Höchststrafe von 3 Jahren Haft. Es ist noch nicht rechtskräftig. Im Prozess ging es auch darum, wann die Rettungskräfte dazugeholt worden sind. Die Aussagen des Verurteilten und der Bergretter:innen unterschieden sich dahingehend. Der 37-Jährige sagte etwa aus, er sei nach einem Telefonat eine halbe Stunde nach Mitternacht davon ausgegangen, die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben. Die Alpinpolizei hatte das Telefonat jedoch anders wahrgenommen: Es sei „definitiv kein Notruf“ gewesen. Weitere Anrufe und Nachrichten danach seien zudem unbeantwortet geblieben. Alle aktuellen Informationen, weitere Nachrichten und tagesschau24 im Livestream: https://www.tagesschau.de/ Alle Sendungen, Livestreams, Dokumentation und Reportagen auch in der ARD-Mediathek: https://www.ardmediathek.de/tagesschau #tagesschau #nachrichten
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