
Erst rechnete DESG-Präsident Matthias Große mit Journalisten ab, dann stellte sein Verband Unterlassungsansprüche. Nun stützt ein Gericht den ARD-Bericht. Ein DESG-Anwalt kündigt eine Beschwerde an.

Erst rechnete DESG-Präsident Matthias Große mit Journalisten ab, dann stellte sein Verband Unterlassungsansprüche. Nun stützt ein Gericht den ARD-Bericht. Ein DESG-Anwalt kündigt eine Beschwerde an.