Bahn-Vorständin Karin Dohm soll nach kurzer Amtszeit bereits abgelöst werden. Dennoch hat sie wohl Anspruch auf ein üppiges Abfindungspaket. Die Zeit von Karin Dohm als Finanzvorständin der Deutschen Bahn endet wohl nach bereits drei Monaten . Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete am Donnerstag, der Aufsichtsrat der Bahn wolle in Kürze die Abberufung Dohms beschließen. Die Ex-Hornbach-Finanzchefin war erst am 1. Dezember 2025 zur Bahn gekommen. Trotz ihrer möglicherweise nur kurzen Amtszeit soll Dohm ein üppiges Abfindungspaket zustehen. Das berichtet der "Spiegel". Demnach habe sie als Vorstandsmitglied Anspruch auf zwei volle Jahresgehälter. Bereits in der Vergangenheit seien zwei Jahresgehälter als Abfindung gängig gewesen. Attacke auf Zugbegleiter: Kompletter ICE wird evakuiert "Wichtiger Schritt": Bahn bietet neue Verbindung an In Dohms Fall ist davon auszugehen, dass die Abfindung wohl im siebenstelligen Bereich läge. Die Bahn veröffentlicht jährlich ihre Manager-Gehälter – der Bericht für das vergangene Jahr wird im Frühjahr erwartet. Aufschluss gibt allerdings der Bericht über das Jahr 2024: Der damalige Bahn-Chef Richard Lutz bezog ein Grundgehalt von 1,42 Millionen Euro – inklusive Boni kam er gar auf mehr als 2,1 Millionen Euro. Bahnsprecher will sich zu "Spekulationen" nicht äußern Dohms Gehalt dürfte allerdings vergleichbarer mit anderen Vorstandsmitgliedern sein. Diese lagen 2024 (ohne Boni) zwischen 700.000 und und 940.000 Euro. Rechnet man bei Dohm konservativ mit einem jährlichen Grundgehalt von 700.000 Euro, stünden ihr bei zwei Jahresgehältern 1,4 Millionen Euro Abfindung zu – bei einem höheren Grundgehalt könnte sie sogar knapp unter 2 Millionen Euro liegen. Insgesamt gab die Bahn 2024 nach eigenen Angaben mehr als sieben Millionen Euro alleine für die Grundgehälter des Vorstands aus. Die neue Bahn-Chefin Evelyn Palla hatte dem Unternehmen bei ihrem Amtsantritt einen Sparkurs verordnet. Ein Bahn-Sprecher wollte auf t-online-Anfrage weder etwas zu Dohms Zukunft, ihrem Gehalt oder einer möglichen Abfindung sagen: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu derlei Spekulationen nicht äußern."