DEUTSCHLAND: Rekord-Abgaben ab Januar 2026! Beitragsbemessungsgrenze für Sozialabgaben angehoben Menschen mit gutem Einkommen sollen im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen. Dadurch werden bei Gutverdienerinnen und -verdienern auf einen größeren Teil des Einkommens Sozialbeiträge fällig. Die jährliche Neufestlegung der Beitragsbemessungsgrenzen ist an die Lohnentwicklung gekoppelt. Für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Verordnung zufolge im nächsten Jahr eine Bemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat. Das sind 400 Euro mehr als 2025. Auf Einkünfte bis zu dieser Höhe müssen Rentenbeiträge gezahlt werden, auf darüber liegende Einkünfte nicht. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat. #bundesregierung #wirtschaft #weltnachrichtensender Abonniere den WELT YouTube Channel https://www.youtube.com/WELTVideoTV WELT DOKU Channel https://www.youtube.com/c/WELTDoku WELT Podcast Channel https://www.youtube.com/c/WELTPodcast WELT Netzreporter Channel https://www.youtube.com/c/DieNetzreporter Der WELT Nachrichten-Livestream http://bit.ly/2fwuMPg Die Top-Nachrichten auf WELT.de http://bit.ly/2rQQD9Q Die Mediathek auf WELT.de http://bit.ly/2Iydxv8 WELT Nachrichtensender auf Instagram https://www.instagram.com/welt.nachrichtensender/ WELT auf Instagram https://www.instagram.com/welt/ In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für euer Verständnis - das WELT-Team Video 2025 erstellt
DEUTSCHLAND: Rekord-Abgaben ab Januar 2026! Beitragsbemessungsgrenze für Sozialabgaben angehoben
DEUTSCHLAND: Rekord-Abgaben ab Januar 2026! Beitragsbemessungsgrenze für Sozialabgaben angehoben Menschen mit gutem Einkommen sollen im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen. Dadurch werden bei Gutverdienerinnen und -verdienern auf einen größeren Teil des Einkommens Sozialbeiträge fällig. Die jährliche Neufestlegung der Beitragsbemessungsgrenzen ist an die Lohnentwicklung gekoppelt. Für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Verordnung zufolge im nächsten Jahr eine Bemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat. Das sind 400 Euro mehr als 2025. Auf Einkünfte bis zu dieser Höhe müssen Rentenbeiträge gezahlt werden, auf darüber liegende Einkünfte nicht. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat. #bundesregierung #wirtschaft #weltnachrichtensender Abonniere den WELT YouTube Channel https://www.youtube.com/WELTVideoTV WELT DOKU Channel https://www.youtube.com/c/WELTDoku WELT Podcast Channel https://www.youtube.com/c/WELTPodcast WELT Netzreporter Channel https://www.youtube.com/c/DieNetzreporter Der WELT Nachrichten-Livestream http://bit.ly/2fwuMPg Die Top-Nachrichten auf WELT.de http://bit.ly/2rQQD9Q Die Mediathek auf WELT.de http://bit.ly/2Iydxv8 WELT Nachrichtensender auf Instagram https://www.instagram.com/welt.nachrichtensender/ WELT auf Instagram https://www.instagram.com/welt/ In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für euer Verständnis - das WELT-Team Video 2025 erstellt