Diese Krankenkassen erhöhen 2025 ihren Zusatzbeitrag

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Die gesetzlichen Krankenversicherungen veröffentlichen in diesen Tagen ihren neuen Zusatzbeitrag. Wir zeigen, für welche Kassen er bereits bekannt ist. Viele gesetzlich Versicherte erhalten derzeit unliebsame Post. Denn zum neuen Jahr werden einige Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen – und das durchaus kräftig. Wir zeigen Ihnen, bei welchen Krankenkassen der Zusatzbeitrag steigt und welche ihn zumindest über den Jahreswechsel konstant halten (Stand: 17. Dezember 2024, ohne Gewähr). Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag BKK exklusiv: 2,39 Prozent (2024: 1,99 Prozent) AOK Nordwest: 2,79 Prozent (2024: 1,89 Prozent) BKK Wirtschaft & Finanzen: 3,99 Prozent (2024: 2,99 Prozent) IKK Südwest: 3,25 Prozent (2024: 1,65 Prozent) IKK classic: 2,4 Prozent (2024: 2,19 Prozent) Knappschaft: 4,4 Prozent (2024: 2,7 Prozent) BKK Technoform: 2,49 Prozent (2024: 1,5 Prozent) Kaufmännische Krankenkasse – KKH: 3,78 Prozent (2024: 3,28 Prozent) Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK): 2,9 Prozent (2024: 1,7 Prozent) Betriebskrankenkasse Pricewaterhouse-Coopers: 2,08 Prozent (2024: 1,48 Prozent) Audi BKK: 2,4 Prozent (2024: 1 Prozent) BKK EWE: 1,98 Prozent (2024: 0,9 Prozent) BKK Groz-Beckert: 2,5 Prozent (2024: 0,7 Prozent) Diese Krankenkassen halten den Zusatzbeitrag konstant BKK24: 3,25 Prozent (zum 1. Oktober 2024 bereits angehoben von 2,55 Prozent) Bahn-BKK: 3,4 Prozent (zum 1. November 2024 bereits angehoben von 2,2 Prozent) Pronova BKK: 2,4 Prozent (zum 1. August 2024 bereits angehoben von 1,8 Prozent) IKK – Die Innovationskasse: 3,1 Prozent (zum 1. November 2024 bereits angehoben von 2,3 Prozent) Viactiv Krankenkasse: 3,27 Prozent (zum 1. November 2024 bereits angehoben von 1,99 Prozent) BKK Pfalz: 3,9 Prozent (zum 1. November 2024 bereits angehoben von 2,38 Prozent) Ernst & Young BKK: 1,04 Prozent (zum 1. Juni 2024 gesenkt von 1,29 Prozent) BKK VDN: 3,19 Prozent (zum 1. November 2024 bereits angehoben von 1,69 Prozent) BKK Gildemeister Seidensticker: 3,4 Prozent (zum 1. November 2024 bereits angehoben von 1,99 Prozent) Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen Das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,7 auf 2,5 Prozent festgelegt. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine rechnerische Größe, von der die Krankenkassen abweichen können. Der Zusatzbeitrag wird von jeder Kasse individuell je nach ihrem Finanzbedarf und zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent erhoben. Angenommen, eine Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte. Dann zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber ab 2025 17,1 Prozent statt bisher 16,3 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro bedeutet das 12 Euro weniger netto für Arbeitnehmer – oder 144 Euro im Jahr. Auch Arbeitgeber werden mit diesem Betrag zusätzlich belastet. Die Krankenversicherungen unterscheiden sich teils deutlich darin, wie hoch sie den Zusatzbeitrag ansetzen. Ein Wechsel kann sich also lohnen. Teilt Ihnen Ihre Versicherung mit, dass sie den Beitrag erhöhen wird, verschafft Ihnen das ein Sonderkündigungsrecht. Mehr dazu lesen Sie hier. Beim Wechsel auch auf die Leistungen achten Ein Wechsel der Krankenversicherung ist für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse inzwischen deutlich einfacher: Sie müssen nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernimmt die neue Krankenkasse. Angst vor einer Versicherungslücke brauchen sie dabei nicht zu haben. Wenn Verbraucher bereits zuvor gesetzlich versichert waren, darf die neue Kasse ihren Antrag nicht ablehnen – auch wenn sie schon älter sind, Vorerkrankungen haben oder sie bereits in Behandlung sind. Es lohnt sich aber, nicht nur auf die Kosten zu schauen. Zusatzleistungen wie bestimmte Schutzimpfungen, Untersuchungen oder Vorsorgeangebote können je nach Kasse variieren. Diese sollte man beim Vergleich der Anbieter ebenfalls berücksichtigen.
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