
„Teilhabe durch Tätigkeit“ nennt Innenminister Dobrint als Ziel. Es läuft wohl darauf hinaus: Wer in einer Aufnahmeeinrichtung länger als drei Monate auf den Ausgang seines Asylverfahrens wartet, soll bereits arbeiten dürfen.

„Teilhabe durch Tätigkeit“ nennt Innenminister Dobrint als Ziel. Es läuft wohl darauf hinaus: Wer in einer Aufnahmeeinrichtung länger als drei Monate auf den Ausgang seines Asylverfahrens wartet, soll bereits arbeiten dürfen.