Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall: AfD scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

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Der Verfassungsschutz durfte die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Partei dagegen abgewiesen. Damit ist ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Einstufung 2024 gebilligt hatte, rechtskräftig. Das hatte es dem Verfassungsschutz erlaubt, die AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Alle aktuellen Informationen, weitere Nachrichten und tagesschau24 im Livestream: https://www.tagesschau.de/ Alle Sendungen, Livestreams, Dokumentation und Reportagen auch in der ARD-Mediathek: https://www.ardmediathek.de/tagesschau #tagesschau #nachrichten
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