Der Bundestag hat den Weg für die neue E-Auto-Kaufprämie freigemacht. Sie gilt rückwirkend ab Jahresanfang. Doch beim Antrag gibt es einen Haken. Wer sich seit Beginn des Jahres ein Elektroauto zugelegt hat, profitiert von der neuen staatlichen Förderung. Der Bundestag hat beschlossen, dass die Prämie rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt. Das Geld kann jedoch nicht sofort fließen: Die nötige Internet-Plattform für die Anträge wird voraussichtlich erst im Mai an den Start gehen. Die Förderhöhe: Wer bekommt wie viel? Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt. Sie hängt vom Antrieb, dem Einkommen und der Familiengröße ab. Privatkunden erhalten zwischen 1.500 und 6.000 Euro: Bei reinen Elektroautos beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Einkommensbonus: Haushalte mit einem Jahresverdienst von maximal 60.000 Euro erhalten 4.000 Euro. Sinkt das Einkommen unter 45.000 Euro, steigt die Prämie auf 5.000 Euro. Pro Kind gibt es zusätzlich 500 Euro (maximal 1.000 Euro extra). Für Plug-in-Hybride und Range Extender, die zusätzlich einen Verbrennungsmotor nutzen, gibt es eine Basisförderung von 1.500 Euro. Strenge Obergrenzen beim Einkommen Nicht jeder Autokäufer wird gefördert. Die Koalition hat klare Einkommensgrenzen festgelegt: Ab einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro pro Jahr entfällt der Anspruch. Für Familien mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 90.000 Euro. "Falsche Anreize": Grüne üben scharfe Kritik Trotz des Beschlusses gibt es Streit über die Ausrichtung der Förderung. Im Bundestag kritisierte Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) vor allem die Unterstützung für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerern (Range Extender). Diese würden faktisch mit Benzin fahren und setzten "absolut falsche Anreize". Zudem sieht Steffen eine soziale Schieflage, da die Prämie vor allem Besserverdienende begünstige. Er forderte Angebote für Menschen mit geringerem Einkommen: "Wir brauchen ein Angebot, mit dem sich auch die Krankenschwester auf dem Land ein günstiges, kleines Elektroauto leisten kann. Die lassen Sie im Regen stehen", so Steffen in Richtung der Regierung. Experte: "Vergeudung von Steuergeldern" Auch aus der Wirtschaft kommt Gegenwind. Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer kritisiert die Rabattstudie als unnötig. Da der Markt die Förderung eigentlich nicht benötige, handele es sich um eine "Vergeudung von Steuergeldern". Laut Dudenhöffer bleibt abzuwarten, ob die Prämie letztlich nur billigen Importen zugutekommt. So sichern Sie sich das Geld Den staatlichen Zuschuss können Sie voraussichtlich ab Mai 2026 online beantragen. Wichtig: Ein Antrag ist erst nach der Zulassung des Fahrzeugs möglich. Das Datum der Bestellung spielt für die Förderung keine Rolle. Nach der Zulassung haben Sie insgesamt ein Jahr Zeit, um den Antrag einzureichen. Folgende Dokumente sollten Sie bereithalten: Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), die letzten zwei Steuerbescheide (nicht älter als drei Jahre). Tipp: Wenn Sie die Online-Funktion Ihres Personalausweises oder die Ausweis-App des Bundes nutzen, kann Ihr Antrag deutlich schneller bearbeitet werden.