Erbschaftsteuer: Monika Schnitzer fordert strengere Regeln für Firmenerben

latest news headlines 12 std vor
Flipboard
Wer erbt, unterliegt der Erbschaftsteuer. Für Unternehmer gibt es aber viele Ausnahmen. Laut Top-Ökonomin Monika Schnitzer sollte sich das ändern. Monika Schnitzer, die Vorsitzende des Sachverständigenrats für Wirtschaft, hat sich für eine deutliche Ausweitung der Erbschaftsteuer ausgesprochen. Besonders das Vererben von Unternehmen sollte stärker in die Besteuerung einbezogen werden. "Es ist ökonomisch nicht einzusehen, dass diese Form der Weitergabe von Vermögen von der Besteuerung ausgeschlossen bleibt", erklärte Schnitzer in der "Rheinischen Post". Auch Firmenerben sollten ihrer Meinung nach Erbschaftsteuer zahlen. "Bislang sind sie befreit, wenn sie Jobs erhalten. Das aber behindert ihre Handlungsfreiheit, effizienter zu werden." Schnitzer kontert beliebtes Argument Bedenken, dass eine Erbschaftsteuer bei Unternehmern zu finanziellen Engpässen führen könnte, wies Schnitzer zurück. Erben könnten ihre Steuerschuld durch andere Vermögenswerte oder Kapitalmarktfinanzierung begleichen. Zudem gebe es die Möglichkeit, die Steuerzahlungen zu stunden. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass Erbschaftsteuern das Insolvenzrisiko für Unternehmen nicht erhöhten. "Das Argument mit dem Mangel an liquiden Mitteln zur Zahlung der Steuerschuld zieht nicht", so Schnitzer. Lesen Sie auch: Tabelle zeigt, wie hoch die Erbschaftsteuer ausfällt Gleichzeitig lehnte Schnitzer die Einführung einer Milliardärssteuer ab. Diese sei zwar populär, etwa im Vorschlag des Grünen-Politikers Robert Habeck oder der Linkspartei, verursache jedoch hohe Kosten, die die Einnahmen erheblich schmälerten. "Die Hälfte der Einnahmen geht hier für die Verwaltung drauf. Besser wäre es, die Erbschaftsteuer zu erhöhen", so die Ökonomin. Ob Sie als Bürger auf ein Erbe Steuern zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem der für Sie geltende Freibetrag – und dessen Höhe wiederum hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Nur dann, wenn das Erbe so hoch ausfällt, dass der Wert über Ihrem persönlichen Freibetrag liegt, müssen Sie überhaupt Erbschaftsteuer zahlen. Lesen Sie hier, wie viel Sie steuerfrei erben können.
Aus der Quelle lesen