Erwerbstätig zu sein, heißt nicht automatisch auch beschäftigt zu sein – wir erklären, worin der feine, aber wichtige Unterschied liegt. In Nachrichten zur Lage auf dem Arbeitsmarkt begegnen uns regelmäßig zwei Begriffe: Erwerbstätigkeit und Beschäftigung. Obwohl diese Begriffe oft identisch verwendet werden, sind sie in ihrer Bedeutung dennoch unterschiedlich. Zwei Begriffe, ein Thema: der Arbeitsmarkt Auf dem Arbeitsmarkt treffen Angebot und Nachfrage nach Arbeitskraft aufeinander. Hier kommen die Begriffe Erwerbstätigkeit und Beschäftigung ins Spiel. Was bedeutet Erwerbstätigkeit? Der Begriff Erwerbstätigkeit stammt aus der Volkswirtschaft und bezeichnet alle Menschen, die einer bezahlten Arbeit nachgehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand selbstständig ist oder angestellt. Selbstständige arbeiten auf eigene Rechnung und entscheiden selbst, was sie tun – etwa Freiberufler oder Unternehmer. Arbeitnehmer hingegen sind weisungsgebunden – sie arbeiten auf Anweisung für ein Unternehmen oder den Staat, zum Beispiel als Angestellte, Beamte, Soldaten oder Arbeiter. Entschlossen auftreten: Kürzere Arbeitszeit gewünscht: Wie spreche ich das beim Chef an? Lesen Sie auch: Selbstständigkeit: zwischen Traum und Stress – Lohnt sich das? Was ist mit Beschäftigung gemeint? Beschäftigung ist ein deutlich enger gefasster Begriff. Beschäftigte Personen sind alle nicht-selbständigen Erwerbstätigen, also die Gruppe der Arbeitnehmer . Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig, das bedeutet, sie zahlen Rentenbeiträge und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ausnahme: Beamte zahlen zwar nicht in die Sozialversicherung ein, dennoch zählen sie zu den beschäftigten Personen. Beschäftigt und erwerbstätig – geht beides gleichzeitig? Nicht-selbstständige Arbeitnehmer sind sowohl erwerbstätig als auch beschäftigt. Erwerbstätigkeit ist der umfassendere Begriff, Beschäftigung ein Teil davon.