ETF-Sparen für die Enkelkinder: So sparen Sie Aufwand und Steuern

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um das ETF-Sparen für die Enkel und die Steuer. Die meisten Deutschen legen ihr Geld zwar immer noch in klassische Produkte wie Tages- oder Festgeld an, doch es zeichnet sich langsam eine Veränderung ab. Immer mehr Menschen haben auch hierzulande den Kapitalmarkt für sich entdeckt. Besonders beliebt sind ETF-Sparpläne für den langfristigen Vermögensaufbau . Auch eine t-online-Leserin hat diesen Weg gewählt und spart seit fünf Jahren über einen ETF-Plan Geld für ihre Enkelkinder an . Jetzt fragt sie sich allerdings, wie die Erträge versteuert werden müssen: "Gibt es einen Sparplan, der steuerfrei ist?" Die kurze Antwort vorweg: Komplett steuerfrei sind die Erträge aus einem ETF-Sparplan für die Enkelkinder nicht, aber es gibt hohe Freibeträge, die in den meisten Fällen ausreichen dürften. Wann müssen überhaupt Steuern gezahlt werden? Sparer, die Geld am Kapitalmarkt anlegen – sei es in Fonds, Anleihen, Aktien oder anderen Wertpapieren –, müssen auf die Kursgewinne und Dividenden Steuern zahlen. Diese sogenannte Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und wird üblicherweise direkt von der Bank oder dem Broker direkt einbehalten. Die Steuer fällt aber – je nachdem, ob man Anteile aus dem ETF verkauft oder weiter anspart – auf unterschiedlichem Wege an. Solange das Geld weiter in dem ETF liegt und die Anteile nicht in größerem Stil verkauft werden, gibt es eine jährliche Steuer auf Grundlage der sogenannten Vorabpauschale . Diese wird nicht nur bei ETFs , sondern allen Fonds fällig, und von Bank und Broker direkt einbehalten. Der Betrag fällt aber meist sehr gering aus. Alle Details im Blick: Diese Regeln gelten bei der Versteuerung von ETFs Frag t-online: So sparen Sie für die Enkelkinder an Erst, wenn das Kind größere Beträge aus dem Sparplan entnehmen will, würde auf die (jetzt realen) Gewinne die eigentliche Abgeltungsteuer anfallen; bereits geleistete Steuern werden verrechnet. Die gute Nachricht: Auf die ersten 1.000 Euro Gewinn verlangt der Fiskus keine Steuern, das ist der sogenannte Sparerfreibetrag. Auch die Vorabpauschale müssen Sie erst zahlen, wenn die Kursgewinne über dem Freibetrag liegen. Die Bank berücksichtigt das automatisch, wenn Sie einen Freistellungsauftrag für das Depot des Kindes einrichten . Sie zieht dann die Steuern erst ein, wenn der Freibetrag überschritten wurde. Sparplan für die Enkelkinder: Wann werden Steuern gezahlt? Es gibt also keine Sparpläne für Kinder oder Enkelkinder, die gänzlich steuerfrei sind. Allerdings kann man bei langfristigen ETF-Sparplänen, wie solchen für die Enkelkinder, erst einmal davon ausgehen, dass lange "nur" die Vorabpauschale fällig wird. Die volle Abgeltungsteuer zahlen Sie nur dann, wenn Anteile verkauft werden. Das passiert, wenn Sie bzw. das erwachsene Kind in größerem Stil Fondsanteile mit Gewinn verkaufen – zum Beispiel, um sich eine größere Anschaffung wie ein Auto oder den Führerschein zu leisten. In dem Fall hilft aber ggf. ein anderer Freibetrag, nämlich der Grundfreibetrag . 2025 liegt dieser bei 12.096 Euro, 2026 bei 12.348 Euro. Bis zu dieser Grenze fällt niemals Einkommensteuer an: Hat das Kind bzw. der Jugendliche also neben den Kapitalgewinnen kein oder kaum weiteres Einkommen, dürften auf das Depot selten Steuern anfallen. Wichtig dabei: Das Depot muss auf den Namen des Kindes laufen. Tipps für Großeltern: So sparen Sie Geld für die Enkelkinder Mit einer NVA weniger Stress mit dem Finanzamt Bei Kapitalerträgen über 1.000 Euro im Jahr im Kinderdepot ist eine Steuererklärung jedoch Pflicht. Diesen Aufwand können Eltern umgehen, indem sie beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NVA) beantragen. Damit zeigt man dem Finanzamt an, dass das Kind in den nächsten drei Jahren mit seinem Einkommen voraussichtlich den Grundfreibetrag nicht erreichen wird und somit keine Einkommensteuer zahlen muss. Das lohnt sich, wenn Sie glauben, dass das Enkelkind zeitnah eine größere Anschaffung plant und dafür Geld aus dem Depot nehmen würde. Ist die NVA erteilt, reicht man sie beim Depotanbieter ein. Dieser weiß dann, dass er für das Konto des Kindes keine Steuern für Gewinne über 13.132 Euro (Grundfreibetrag + Sparerfreibetrag + Sonderausgabenpauschbetrag) im Jahr abziehen muss. Baldige Neuerung: Die Frühstart-Rente Künftig könnte sich übrigens etwas ändern: Die aktuelle Bundesregierung will ab 2026 für Kinder die sogenannte Frühstart-Rente einführen . Damit sollen Kinder, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, ein staatlich gefördertes Depot erhalten. Der Staat zahlt zehn Euro pro Monat bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ein. Danach kann das Kind das Depot selbst bis zur eigenen Rente weiter besparen. Viele Details sind hier noch unklar, ein Gesetzesentwurf liegt auch noch nicht vor. Allerdings könnte es sein, dass die Erträge aus der Frühstart-Rente bis zum Eintritt in das Rentenalter komplett steuerfrei bleiben. Erst wenn das Geld aus dem Depot entnommen wird, würden also Steuern auf die Erträge anfallen. Möglicherweise können dann auch bestehende Depots für kleine Kinder in die Frühstart-Rente umgewandelt werden.
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