ETF-Verluste: So verrechnen Sie sie mit Dividenden und Zinsen

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Steuern bei ETF-Verlusten. Ein t-online-Leser schreibt, dass er vor Kurzem ETF-Anteile mit Verlust verkauft hat. Gleichzeitig hat er aber im selben Jahr auch Dividenden und Zinsen erhalten, die über seinem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Nun möchte er wissen, wie das steuerlich zusammenwirkt. "Können die Verluste aus dem ETF-Verkauf mit meinen Kapitalerträgen verrechnet werden oder muss ich die Dividenden und Zinsen trotzdem voll versteuern?" Dividenden und Zinsen: Was das Finanzamt verlangt Dividenden und Zinsen gehören zu den sogenannten laufenden Erträgen, erklärt Udo Reuß, Steuerexperte von Wiso-Steuer. Das sind regelmäßige Einnahmen aus Ihrer Geldanlage, etwa Ausschüttungen aus ETFs oder Zinserträge auf Guthaben. "Die Erträge unterliegen in voller Höhe der Abgeltungsteuer", so Reuß. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings gibt es eine wichtige Entlastung: den Sparer-Pauschbetrag. "Der Sparer-Pauschbetrag wird angerechnet, das heißt: Bis zu 1.000 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei, alles darüber wird besteuert", so der Steuerexperte. ETF-Verkauf mit Verlust: Was steuerlich zählt Verkaufen Sie ETF-Anteile günstiger, als Sie sie gekauft haben, entsteht ein sogenannter Veräußerungsverlust. Maßgeblich ist dabei der Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Diese Verluste können Sie steuerlich nutzen, allerdings mit Einschränkungen: Verluste aus ETF-Verkäufen lassen sich mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen, etwa mit Gewinnen aus Fonds oder Aktien. Auch eine Verrechnung mit Dividenden und Zinsen ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung: Alles gehört zur Einkunftsart "Kapitalvermögen". Wichtig: Der Sparer-Pauschbetrag wird immer zuerst auf positive Erträge wie Dividenden angerechnet. Verluste können den Pauschbetrag nicht erhöhen oder eine direkte Steuererstattung auslösen. Sie mindern nur die steuerpflichtigen Gewinne. So wirkt sich das konkret aus Ein Beispiel macht das Zusammenspiel deutlich: Sie erhalten 1.500 Euro Dividenden aus Ihrem ETF. Gleichzeitig verkaufen Sie Anteile mit einem Verlust von 500 Euro. Zunächst greift der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro der Dividenden bleiben steuerfrei. Es bleiben 500 Euro, die grundsätzlich zu versteuern wären. Nun kommt der Verlust ins Spiel: Dieser kann mit den verbleibenden 500 Euro verrechnet werden. Dadurch sinkt Ihre Steuerlast – im besten Fall auf null. Börsen-Verluste: Diese Steuerregel gilt nur für Ehepaare Frag t-online: Kann ich Aktienverluste später bei der Steuer angeben? Steuerexperte Reuß weist dabei auf einen wichtigen Punkt hin: "Auch Verluste werden nicht vollständig berücksichtigt. Bei Aktienfonds gilt eine sogenannte Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass 70 Prozent des Verlustes steuerlich relevant sind. Verluste, die Sie nicht vollständig nutzen können, gehen nicht verloren. Sie werden automatisch ins nächste Jahr übertragen." Fazit: Verluste senken die Steuer, aber mit Regeln Verluste aus dem Verkauf von ETF-Anteilen können Ihre Steuerlast deutlich reduzieren – vor allem, wenn Ihre Dividenden und Zinsen über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Die Verrechnung erfolgt meist automatisch durch Ihre Bank, wenn alle Kapitalerträge dort geführt werden. Haben Sie mehrere Depots, müssen Sie die Verrechnung über die Steuererklärung selbst anstoßen.
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