EU-Staaten schwächen Fluggastrechte ab

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Künftig erhalten Fluggäste innerhalb der EU erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung in Höhe von 300 Euro.

Die EU-Verkehrsminister haben sich auf eine Änderung der europäischen Fluggastrechte geeinigt. Reisende müssen künftig länger warten, bevor sie Anspruch auf Entschädigung haben.

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