
Wirken Hoheitsträger nicht an der Vollstreckung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung mit, soll ihnen künftig ein höheres Zwangsgeld drohen. Bis zu 25.000 Euro sieht ein Gesetzentwurf vor.

Wirken Hoheitsträger nicht an der Vollstreckung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung mit, soll ihnen künftig ein höheres Zwangsgeld drohen. Bis zu 25.000 Euro sieht ein Gesetzentwurf vor.