Frankreich: Freizeitparkleiter in Porté-Puymorens wegen Diskriminierung angeklagt

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Weil er israelischen Besuchern den Eintritt verwehrt hatte, muss sich der Leiter eines Freizeitparks vor Gericht verantworten. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft und ein hohes Bußgeld. Vorerst bleibt er auf freiem Fuß.
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