Gehalt, Steuern, Rente: Diese Änderungen gelten ab Mai 2026

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Vom Gehalt bis zur Rente: Auch im Mai treten wieder mehrere Neuerungen in Kraft. Was Verbraucher jetzt wissen sollten. Ob auf der Gehaltsabrechnung, beim Tanken oder bei der Rentenplanung: Im Mai gelten mehrere neue Regelungen, die sich im Alltag bemerkbar machen dürften. Einige bringen finanzielle Entlastung, andere eröffnen neue Möglichkeiten. Unser Überblick hilft, den Durchblick zu behalten. Höhere Gehälter im öffentlichen Dienst Die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekommen mehr Geld. Nach dem Tarifabschluss im vergangenen Jahr werden die Tabellenentgelte im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) um 2,8 Prozent steigen. Die Erhöhung gilt für alle Entgeltgruppen. Auszubildende, Praktikanten und Studierende erhalten zusätzlich 75 Euro mehr. Steuersenkung und Entlastungsprämie Läuft alles, wie von Union und SPD geplant, sinken zum 1. Mai die Steuern auf Diesel und Benzin, um die Bürger von den gestiegenen Spritpreisen infolge des Iran-Kriegs zu entlasten. Für die Dauer von zwei Monaten sollen die Energiesteuern um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter fallen. Außerdem sollen Unternehmen ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zahlen können . Einen gesetzlichen Anspruch auf den Krisenbonus gibt es allerdings nicht, sie ist für die Arbeitgeber freiwillig. Damit das Maßnahmenpaket zum Mai in Kraft treten kann, soll der Bundesrat am 24. April zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Diese Jahrgänge können in Rente gehen Für einige Geburtsjahrgänge hält der Mai 2026 gute Nachrichten bereit. Denn es ist der erste Monat, in dem sie bestimmte Altersrenten beantragen oder beziehen können. Dabei gilt: Wer zwischen dem 2. April 1963 und dem 1. Mai 1963 geboren ist, kann ab Mai 2026 die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Allerdings gilt dann für diesen Jahrgang der höchstmögliche Abschlag von 13,8 Prozent. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 35 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben. Wer zwischen dem 2. Oktober 1961 und dem 1. November 1961 geboren ist, kann die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben. Wer zwischen dem 2. Juni 1963 und dem 1. Juli 1963 geboren ist und über einen Grad der Behinderung von mindestens 50 verfügt, kann ab Mai die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Der Abschlag beträgt dann 10,8 Prozent. Eine Besonderheit gibt es – ähnlich wie bereits im April – bei der Regelaltersrente : Hier gibt es im neuen Monat keine Spanne, in der man geboren sein muss, um regulär in Rente gehen zu können. Allein jene Menschen, die am 1. Januar 1960 geboren wurden, können aufgrund der für sie geltenden Altersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten zum 1. Mai in die Regelaltersrente gehen. Wer hingegen nur einen Tag früher geboren ist, am 31. Dezember 1959, für den galt noch eine Altersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten. Sein Rentenbeginn lag damit bereits im März. Und wer einen Tag später geboren wurde, am 2. Januar 1960, darf erst ab Juni in den regulären Ruhestand treten. Mehr Leistungen für Neugeborene Während Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Leistungskürzungen bei den gesetzlichen Krankenkassen angekündigt hat , kommen beim Neugeborenenscreening derweil neue hinzu: Ab dem 15. Mai umfasst die Untersuchung unter anderem auch die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie der Stoffwechselerkrankungen Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie. Mit dem Neugeborenenscreening sollen angeborene Stoffwechselerkrankungen und auch Störungen des Blut- und Immunsystems erkannt werden. Neuer Ehrentag Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, rückt das Ehrenamt in den Fokus. Der Tag ist als bundesweiter Mitmachtag geplant, der ehrenamtliches Engagement sichtbarer machen und in seiner Bedeutung für die Demokratie würdigen soll. Initiator der Aktion ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier .
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