Alle Angestellten und Arbeitnehmer bekommen monatlich eine Gehaltsabrechnung. Allerdings ist vielen unklar, wie der Nettobetrag genau zustande kommt. Jeden Monat bekommen Arbeitnehmer ihren Gehaltszettel, heute meist in elektronischer Form. Neben dem Bruttobetrag erscheint dort auch der Nettobetrag. Der Weg vom Bruttoentgelt zum Nettoentgelt ist jedoch oft unverständlich. Entscheidend sind die gesetzlichen Steuer- und Sozialversicherungsabzüge. Was ist wichtig zu wissen? t-online klärt auf. Bruttoverdienst auf der Gehaltsabrechnung erklärt Im oberen Bereich der Gehaltsabrechnung steht das Bruttoentgelt. Hier ist zu unterscheiden zwischen Angestellten und Arbeitern. Bei Angestellten bleibt der Bruttolohn immer konstant, sie erhalten ein festes Gehalt. Bei Arbeitern sieht es anders aus. Diese erhalten einen festen Stundenlohn. Der Bruttolohn ergibt sich aus dem Stundenlohn, multipliziert mit den monatlichen Arbeitsstunden. In Monaten mit weniger Arbeitstagen oder vielen Feiertagen ist der Bruttolohn niedriger als in anderen Monaten. Werden Überstunden geleistet, wirkt das sich positiv auf den Bruttolohn aus. Wie setzt sich der Einkommensteuerbetrag zusammen? Der erste Abzug ist die Lohnsteuer sowie eventuell der Solidaritätszuschlag . Hierbei handelt es sich nur um einen Vorwegabzug. Die endgültigen Einkommenssteuern werden in der Steuererklärung im Folgejahr ermittelt. Mehr zum Lohnsteuerabzug lesen Sie hier. Die zentralen Größen für die Steuerberechnung sind der Bruttolohn und die Steuerklasse . Bei den Steuerklassen wird unterschieden, ob die Person ledig oder verheiratet ist. Darüber hinaus gibt es noch andere Faktoren, beispielsweise alleinerziehend oder schwerbehindert. Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen. Lesen Sie hier, welche Lohnsteuerklasse die beste für Sie ist. Rentenrechner : So berechnet sich Ihre Rente Krankenversicherung : Beiträge zu hoch? So senken Sie die Kosten Abzug der Sozialabgaben Die Sozialabgaben untergliedern sich in Rentenversicherung , Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Bei den Sozialabgaben besteht die Besonderheit, dass diese je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2025 bei 8.050 Euro. Oberhalb dieser Grenze zahlen Sie keine Sozialabgaben mehr. Mehr zur Beitragsbemessungsgrenze lesen Sie hier. Die Beiträge zur Krankenversicherung liegen bei 14,6 Prozent vom Bruttoverdienst, auf den Arbeitnehmer entfallen nur 7,3 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls teilen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei monatlich 5.512,50 Euro. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt aktuell 3,6 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern und 4,2 Prozent für kinderlose Arbeitnehmer. Auch hier wird die Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 2,6 Prozent vom Bruttoeinkommen, hiervon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Ermittlung des Nettoeinkommens Der Nettobetrag ermittelt sich wie folgt: Bruttoeinkommen minus Einkommenssteuer minus hälftige Sozialabgaben = Nettobetrag Der Nettobetrag wird auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Der Steuerabzug wird an das Finanzamt überwiesen und die Sozialabgaben (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) an die jeweiligen staatlichen Versicherungsträger. Monatswerte und Jahreswerte Auf den Gehaltszetteln sind meistens Monats- und Jahreswerte aufgelistet. In der Regel stehen links die Daten des laufenden Monats und in der rechten Spalte die addierten Jahreswerte. Im Januar sind Monatswerte und Jahreswerte identisch. Danach addieren sich die Jahreswerte kontinuierlich. Musterberechnung So könnte die Gehaltsabrechnung bei einem konfessionslosen Muster-Angestellten mit gleichbleibendem Gehalt, verheiratet, in Steuerklasse 3 veranlagt, ein Kind aussehen: Bruttoentgelt: 4.000 Euro Gesetzliche Abzüge: Einkommensteuer : 221 Euro Rentenversicherung: 372 Euro (Anteil des Versicherten) Krankenversicherung: 292 Euro (Anteil des Versicherten) Zusatzbeitrag Krankenversicherung: 25 Euro (angenommener Beitrag von 2,5 Prozent, Anteil des Versicherten) Pflegeversicherung: 72 Euro (Anteil des Versicherten) Arbeitslosenversicherung: 52 Euro (Anteil des Versicherten) Nettoentgelt: 2.966 Euro Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Lohnabrechnung zu prüfen und den Arbeitgeber bei Problemen und Unregelmäßigkeiten zu informieren.