Gemeinschaftskonto im Ruhestand: So sparen Paare doppelt

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Sind Sie und Ihr Partner im Ruhestand, können Sie Vorteile mit einem Gemeinschaftskonto genießen. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt. Für Paare im Ruhestand ist ein Gemeinschaftskonto geeignet, auf das die Rente und andere Bezüge eingehen. Von diesem Konto werden die laufenden Ausgaben wie Miete und Telefonkosten bestritten. Es bietet Sparpotenziale und kann in verschiedenen Formen geführt werden. Sie behalten mit dem Gemeinschaftskonto den Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Gemeinschaftskonto in zwei Varianten Ein Gemeinschaftskonto kann als "Und-Konto", aber auch als "Oder-Konto" geführt werden: Ein "Und-Konto" kann ausschließlich von beiden Partnern gemeinsam genutzt werden. Alle Transaktionen wie Abhebungen oder Überweisungen müssen von beiden Partnern genehmigt werden. Das "Und-Konto" ist weniger gebräuchlich und wird daher nur von wenigen Banken angeboten. Weitaus gebräuchlicher ist das "Oder-Konto", bei dem jeder Kontoinhaber unabhängig über das Guthaben verfügen kann. Das setzt voraus, dass die beiden Kontoinhaber einander vertrauen. Verstirbt einer der beiden Partner, kann der andere weiterhin über das Guthaben verfügen. Tipp: Da beim Tod eines Kontoinhabers dessen Miterben bei einem "Oder-Konto" ebenfalls verfügungsberechtigt sind, sollte bei der Eröffnung eines solchen Gemeinschaftskontos festgelegt werden, dass der überlebende Partner das Konto beim Tod des anderen auf sich umschreiben lassen kann. Lesen Sie auch: So hoch ist der Freibetrag bei einem Gemeinschaftskonto Auch interessant: Gemeinsames Konto: Das sind die Vor- und Nachteile Sparmöglichkeiten mit einem Gemeinschaftskonto Mit einem Gemeinschaftskonto können Sie schneller mögliche Sparpotenziale erkennen, da Sie Ihre Ausgaben besser im Blick haben. Sparen können Sie auch, wenn Ihre Bank Kontoführungsgebühren erhebt. Die Gebühren fallen bei einem Gemeinschaftskonto nur einmal an. Zahlt Ihre Bank Zinsen, sind mit einem Gemeinschaftskonto durch das höhere Guthaben mehr Zinsen möglich. Ehepaare sparen zudem Steuern auf die Zinseinnahmen, da für sie ein höherer Sparerpauschbetrag gilt. Er beträgt 2025 für Eheleute 2.000 Euro. Steuern fallen nur für Beträge an, die den Pauschbetrag überschreiten. Denken Sie an den Freistellungsauftrag für Ihre Bank. Was Sie bei einem Gemeinschaftskonto beachten sollten Bei einem Gemeinschaftskonto sollten Sie beachten, dass jeder für die Schulden des anderen haftet. Eine Pfändung betrifft daher beide Kontoinhaber. Zahlt ein Ehepartner deutlich mehr Geld auf ein gemeinsames Konto oder in eine gemeinsame Anschaffung, kann das als Schenkung gelten. Innerhalb der Ehe liegt der Freibetrag jedoch bei 500.000 Euro, erst darüber hinaus wird Schenkungssteuer fällig. In den meisten Fällen bleibt ein solcher Vorgang also steuerfrei.
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