
Das Bundessozialgericht sieht die Höhe des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2022 trotz Preissteigerungen als ausreichend an. Klagen auf mehr Geld blieben erfolglos.

Das Bundessozialgericht sieht die Höhe des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2022 trotz Preissteigerungen als ausreichend an. Klagen auf mehr Geld blieben erfolglos.