
Künftig darf in Deutschland kein Lachgas mehr an Minderjährige verkauft werden. Auch sogenannte K.-o.-Tropfen sollen schwerer zu kriegen sein. Das Gesetz trägt eine „hessische Handschrift“.

Künftig darf in Deutschland kein Lachgas mehr an Minderjährige verkauft werden. Auch sogenannte K.-o.-Tropfen sollen schwerer zu kriegen sein. Das Gesetz trägt eine „hessische Handschrift“.