Glasfaser-Verträge: Verbraucherschützer warnen

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Hohe Preise, unnötige Zusatzleistungen: Die Verbraucherzentrale mahnt zur Vorsicht bei Glasfaser-Übergangsverträgen. Eine Gruppe ist besonders gefährdet. Schnelles Internet ist in vielen Gegenden Deutschlands längst noch keine Selbstverständlichkeit. Selbst in größeren Städten kann man sich nicht immer auf eine stabile Verbindung verlassen. Abhilfe soll der Ausbau der Glasfasertechnik schaffen. Dafür müssen jedoch erst Kabel verlegt und Haushalte angeschlossen werden. Weil die Investition viel Geld kostet, müssen sich Verbraucher oft mehrere Jahre an einen Anbieter binden. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt in dem Zusammenhang jetzt vor Abzocke. Demnach berichten immer mehr Menschen von aufdringlichen Verkaufsgesprächen, die zumeist direkt an der Haustür geführt werden. Dabei geht es in vielen Fällen nicht einmal um einen Glasfaservertrag, sondern einen Übergangsvertrag. Dieser soll den Zeitraum bis zur tatsächlichen Freischaltung der Glasfaserleitung überbrücken. Verträge sind zu teuer und beinhalten unnötige Leistungen Das Problem: Die Verträge sind meistens überteuert und bieten Zusatzleistungen, die viele Verbraucher nicht benötigen – etwa Streamingdienste oder bestimmte TV-Leistungen. Exemplarisch dafür führt die Verbraucherzentrale den Fall einer Betroffenen auf, die zunächst einen regulären Telefon- und DSL-Vertrag für 34,99 Euro monatlich hatte. Dann sei ihr ein Glasfaservertrag für 44 Euro angeboten worden, woraufhin sie den Anbieter wechselte. Allerdings gibt es einen Haken: Bis zum Glasfaserausbau und neuen Anschluss ist sie an einen Premium-Tarif gebunden, der fast 80 Euro pro Monat kostet. Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass in solchen Haustürverkaufsgesprächen oft nur am Rande über "die hohen Kosten und die meist unnötigen Zusatzleistungen des Übergangsvertrages" informiert werde und die Kunden dann "von der hohen ersten Rechnung überrascht" würden. Ältere Menschen besonders gefährdet Gerade ältere Menschen seien gefährdet, solche Verträge abzuschließen, da sie "die technischen Details und die tatsächliche Notwendigkeit der angebotenen Leistungen nicht richtig einschätzen" könnten. Die Verbraucherzentrale rät dazu, nicht vorschnell neue Verträge abzuschließen und verschiedene Angebote zu vergleichen. Wer bereits einen Vertrag an der Haustür unterschrieben hat, sollte genau kontrollieren, ob die im Gespräch genannten Konditionen auch wirklich in den Vertragsunterlagen oder der Auftragsbestätigung enthalten sind. Auch für an der Haustür abgeschlossene Verträge gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Nennung eines Grundes. Rehberg erklärt, dass ein schriftlicher Widerruf per Einwurfeinschreiben der sicherste Weg sei, das zu erledigen.
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