Wie viel genau eine Unfallversicherung zahlt, hängt unter anderem davon ab, welcher Körperteil verletzt wurde. Was Finger, Arme und Co. wert sind. Auf den ersten Blick erscheint es als kurios: Für Unfallversicherungen ist nicht jeder Teil des menschlichen Körpers gleich viel wert. Entsprechend gibt es für bestimmte Verletzungen mehr Geld als für andere. Entscheidend dafür ist die sogenannte Gliedertaxe. Mit ihr bestimmt ein Versicherer, wie hoch Ihre Invalidität ist, wenn ein gewisser Körperteil verloren geht oder nicht mehr funktionsfähig ist. Eine große Zehe bedeutet zum Beispiel fünf Prozent Invalidität, ein Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 Prozent. So steht es in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die einzelnen Versicherer können aber davon abweichen. Laut GDV gelten folgende Invaliditätsgrade, wenn Sie ein Körperteil oder Sinnesorgan verlieren oder es vollständig funktionsunfähig ist: Arm: 70 Prozent Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks: 65 Prozent Arm unterhalb des Ellenbogengelenks: 60 Prozent Hand: 55 Prozent Daumen: 20 Prozent Zeigefinger: 10 Prozent anderer Finger: 5 Prozent Bein über der Mitte des Oberschenkels: 70 Prozent Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 Prozent Bein bis unterhalb des Knies: 50 Prozent Bein bis zur Mitte des Unterschenkels: 45 Prozent Fuß: 40 Prozent große Zehe: 5 Prozent andere Zehe: 2 Prozent Auge: 50 Prozent Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent Geruchssinn: 10 Prozent Geschmackssinn: 5 Prozent Das gilt bei teilweisem Schaden Haben Sie ein Körperteil oder ein Sinnesorgan nur zum Teil verloren oder ist es teilweise funktionsunfähig, wird der Invaliditätsgrad anteilig berechnet. Der GDV gibt dafür in seinen Musterbindungen ein Beispiel: "Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%)." Sind bei einem Unfall andere Körperteile oder Sinnesorgane nachhaltig geschädigt worden, richtet sich der Grad der Invalidität danach, in welchem Umfang Ihre normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. Nicht nur Gliedertaxe entscheidend Neben diesen Musterwerten der Gliedertaxe hängt der Betrag, den Ihre Unfallversicherung Ihnen im Schadensfall auszahlt, auch davon ab, wie hoch die Versicherungssumme ist. Zudem spielen die sogenannte Progression und der Progressionsverlauf eine Rolle. Die Progression gibt an, um wie viel der Anbieter die Versicherungssumme je nach Fall erhöht. Beträgt sie 500, zahlt die Versicherung bis zum Fünffachen der vereinbarten Summe aus. Die Progressionskurve zeigt, wie sich dieser Wert abhängig von der Invalidität entwickelt.