Grundsteuer 2025: Warum viele noch auf ihren Bescheid warten müssen

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Ab 2025 tritt für Millionen Eigentümer die neue Grundsteuer in Kraft, doch noch nicht jeder Steuerzahler weiß, was er ab sofort zu zahlen hat. Obwohl seit diesem Jahr die neue Grundsteuer gilt, warten viele Eigentümerinnen und Eigentümer noch immer auf ihren finalen Grundsteuerbescheid. Einige Kommunen und Gemeinden hätten die Bescheide noch immer nicht versandt, obwohl die bisherige Grundsteuer seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr gültig ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Ursächlich dafür sei zum Teil noch immer die fehlende Festlegung einiger Kommunen auf einen neuen Hebesatz. Dieser ist aber zur Ermittlung der zu zahlenden Grundsteuer – neben dem Grundsteuermessbetrag – unerlässlich. Laut Gesetz haben Kommunen noch bis Juni 2025 Zeit, die Hebesätze für 2025 rückwirkend festzulegen. Lesen Sie hier: Diese Grundsteuer-Pflicht kennen die wenigsten Doch es gibt einen Haken: Bis dahin sind bereits die ersten Zahlungstermine der Grundsteuer fällig, die vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen sind – ohne Bescheid unmöglich. Werden vierteljährliche Zahlungstermine mancherorts angepasst? Der Bund der Steuerzahler rät Betroffenen, vorerst abzuwarten. Steuerzahler sollten in keinem Fall einfach die alte Grundsteuer zu den Stichtagen zahlen. Dieser Betrag könnte sowohl zu hoch als auch zu niedrig sein. Wurden Daueraufträge eingerichtet, um die vierteljährlichen Zahlungen zu leisten, sollten diese ausgesetzt werden, bis der neue Bescheid vorliegt. Wer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann davon ausgehen, dass die Behörde davon keinen Gebrauch macht, ehe der neue Grundsteuerbescheid nicht vorliegt. Am Ende könnten die Zahlungstermine also angepasst werden. Laut dem Bund der Steuerzahler gilt für die Zahlung das Datum, das im Bescheid steht. Gut zu wissen: Eigentümerinnen und Eigentümer, die gegen den vom Finanzamt versandten Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, weil sie verfassungsrechtliche Bedenken an der neuen Bewertungsmethode hegten, können inzwischen trotzdem bereits einen finalen Grundsteuerbescheid ihrer Kommune oder Gemeinde erhalten haben. Sie sollten den Zahlungstermin unbedingt einhalten, weil der Einspruch nicht von der Zahlungsverpflichtung entbindet. Der Einspruch hält dem Bund der Steuerzahler zufolge lediglich alle Möglichkeiten einer nachträglichen Änderung offen.
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