Hamburg & Schleswig-Holstein: Freispruch in Prozess um Turbinen-Lieferung auf die Krim

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Eine deutsche Firma liefert nach 2014 Gasturbinen nach Russland. Die Anlagen werden trotz eines EU-Embargos auf der Krim eingesetzt. Die verantwortlichen deutschen Geschäftsleute trifft keine Schuld.
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