Hamburg & Schleswig-Holstein: Sechsmonatiges Aalfangverbot in deutschen Meeresgewässern

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Die Freizeitfischerei auf Aal ist in Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern verboten. Für die Berufsfischerei in Nordsee und Ostsee gelten spezielle Ausnahmen mit Aal-Schonzeiten.
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