Die Bundesregierung verschiebt das alte Heizungsgesetz, während sie am neuen Gesetz noch tüftelt. Das erzeugt Frust bei den betroffenen Branchen. Am Mittwochabend lässt Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär, Heizung und Klima (ZVSHK), keinen Zweifel, wie es ihm gerade geht: "Wenn wir im Handwerk so arbeiten würden, könnten wir den Laden dichtmachen", schreibt er auf der Plattform LinkedIn, nachdem die neuste Wende im Streit um das sogenannte Heizungsgesetz bekannt wird . Gemeint ist die Arbeit der Bundesregierung , die fast ein Jahr nach Amtsantritt noch immer kein neues Heizungsgesetz vorgelegt hat, dafür aber mehrmals eine Änderung angekündigt hat. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die zentrale Frist im noch bestehenden Heizungsgesetz, das von der Ampelregierung beschlossen wurde, nach hinten verschoben. Statt schon am 1. Juli soll das Einbauverbot für neue Öl- und Gasheizungen erst ab 1. November in Kraft treten. Vorher soll das Gesetz aber nach dem Willen der schwarz-roten Koalition ganz abgeschafft werden – die Fristverschiebung soll also eigentlich nur eine Formsache sein, damit sich die Regeln nicht alle paar Wochen wieder ändern. "Das ist doch kein Plan mehr" An diesem Wirrwarr übt Hilpert nun massive Kritik: "Das ist doch kein Plan mehr, das ist Stückwerk. Fristen rauf, Fristen runter – und keiner weiß, was morgen gilt", wettert er. "Wer soll da noch investieren? Wer soll da noch Vertrauen haben?" Schon seit Monaten wartet die Heizungsbranche auf den Beschluss des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) . Seitdem die schwarz-rote Koalition im Koalitionsvertrag festgehalten hat, dass das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung abgeschafft werden soll, warten viele Eigentümer ab, anstatt in eine neue Heizung zu investieren. Das stürzt die Heizungsbauer in eine Krise – 2025 wurden so wenig neue Heizungen eingebaut, wie seit mehr als 15 Jahren nicht mehr. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche will nach eigenen Angaben noch im Mai einen Entwurf für das GMG vorlegen. Dieser war allerdings schon zu Ostern angekündigt, die Bundesregierung konnte sich aber nicht einigen, das Vorhaben wurde mehrfach verschoben. Am Donnerstag verkündete die Koalition zwar, dass es beim zentralen Streitpunkt – dem Mieterschutz – eine Einigung gibt. Ein Entwurf lässt aber noch immer auf sich warten. Bei Herbstkongress: Reiche wird von Heizungsbauern ausgebuht GMG-Studie: Neues Heizungsgesetz kostet Steuerzahler Milliarden Deshalb steigt nun auch wieder der Frust bei Unternehmern, Heizungsbauern und Eigentümern, die sich nach Planungssicherheit sehnen. Hilpert erklärt, die Handwerker müssten dauernd in die Heizungskeller gehen und mit Eigentümern gemeinsam eine tragfähige Entscheidung treffen. "Die Leute erwarten zu Recht klare Aussagen: Was gilt, was lohnt sich, was hat Zukunft?" Stattdessen produziere die Politik "Unsicherheit im Monatsrhythmus". Stadtwerke erleichtert über Fristverschiebung Alaa Alhamwi, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie Berichterstatter für das Gesetz für die Grünen im Bundestag, sieht die Fristverschiebung ebenfalls als Beleg für "Chaos in der Bundesregierung". "Statt die Wärmewende mit solchen Manövern auszubremsen und am GMG festzuhalten, sollte die Bundesregierung anerkennen, dass es angesichts globaler Krisen und fossiler Preisschocks keine Alternativen zur Wärmewende gibt. Sie ist ein entscheidendes Puzzleteil, um Abhängigkeiten von Energieimporten zu verringern", so der Abgeordnete. Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte hingegen die Verschiebung. Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen sagte: "Es ist gut, dass mit der geplanten Fristverlängerung der zeitliche Druck entschärft wird. Die geplante Fristverlängerung im Gebäudeenergiegesetz sorgt dafür, dass ab dem 1. Juli in größeren Kommunen keine Regelungen in Kraft treten, die den Markt vollends verwirren und nur für wenige Monate gelten würden." Die nun erzielte Einigung der Koalition sieht Regelungen vor, wenn in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht wird, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird. Dann sollen sich bei den ersten drei der geplanten vier Stufen der "Bio-Treppe" Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil teilen. Zudem sollen ab 2028 anfallende Kohlendioxidkosten je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, ebenso anfallende Gasnetzentgelte.