Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um freiwillige Rentenbeiträge. Manch einem wird erst im Ruhestand klar, wie gering die Rente tatsächlich ausfällt. Doch ist es dann zu spät, um diese aufzubessern? Das fragt sich ein t-online-Leser. Konkret möchte er wissen: "Kann man seine laufende Rente mit Zuzahlungen erhöhen? Was sind Alternativen?" Die Antwort lautet, wie so oft: Es kommt darauf an. Wer eine volle Altersrente erhält und die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, kann keine freiwilligen Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – und somit auch seine Rente nicht steigern. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI: Mit Beginn einer Vollrente wegen Alters endet die Versicherungspflicht. Eine freiwillige Versicherung ist dann grundsätzlich ausgeschlossen. Andere Regeln für Frührentner und Teilrentner Anders sieht es aus, wenn Sie vorzeitig in Rente gegangen sind und Ihr reguläres Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Sie können sich dann freiwillig rentenversichern. Allerdings erhöhen diese zusätzlichen Beiträge Ihre Frührente nicht sofort, sondern werden erst berücksichtigt, nachdem Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Gleiches gilt, wenn Sie statt einer Vollrente eine Teilrente beziehen – sich also zunächst nur zwischen 10 und 99,99 Prozent Ihrer Altersrente auszahlen lassen. Dann können Sie sich ebenfalls freiwillig rentenversichern und auf diese Weise weiter Beiträge zahlen. Das gilt selbst dann, wenn Sie die Regelaltersgrenze schon überschritten haben. Zudem gibt es eine Ausnahme für Menschen, die vor 1955 geboren sind und trotz Kindererziehung nicht auf fünf Beitragsjahre kommen. Sie können auch nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters noch Beiträge nachzahlen – allerdings nur so viel, bis sie die fünf Jahre voll haben und damit die sogenannte allgemeine Wartezeit erfüllen. Erst dann erhalten Sie nämlich überhaupt eine Altersrente. Welche Alternativen gibt es, um die Rente zu steigern? Auch wenn der Kauf von Rentenpunkten nicht mehr möglich ist, gibt es Wege, die finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern: Weiterarbeiten und Beiträge zahlen: Rentner können weiterarbeiten und auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Wer das tut, zahlt weiterhin Beiträge und erwirbt zusätzliche Rentenpunkte – die gesetzliche Rente erhöht sich dann ab dem 1. Juli des Folgejahres. Wer vorzeitig in Rente geht und weiterarbeitet, ist ohnehin verpflichtet, Rentenbeiträge zu leisten. Die Rente steigt dann also automatisch. Anspruch auf Grundrente prüfen: Wer lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient hat, kann Anspruch auf die Grundrente haben – ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Der wird zwar automatisch geprüft, aber ein genauer Blick kann sich trotzdem lohnen – vielleicht entdecken Sie ja Versicherungszeiten, die noch nicht berücksichtigt wurden. Wie Sie Ihren Versicherungsverlauf prüfen, lesen Sie hier. Grundrente erhalten Sie nur, wenn Sie auf mindestens 33 Grundrentenjahre kommen. Mehr dazu lesen Sie hier. Wohngeld oder Grundsicherung: Für Menschen mit sehr niedriger Rente kann auch ein Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung im Alter bestehen. Diese Leistungen sichern zumindest die Existenz und können Entlastung bringen. Lesen Sie hier mehr dazu, welche Anträge Sie bei niedriger Rente stellen können. Gut zu wissen: Klassischerweise kaufen Menschen Rentenpunkte, um damit Rentenabschläge bei der Rente für langjährig Versicherte auszugleichen. Diese Sonderzahlungen sind ab einem Alter von 50 Jahren möglich. Allerdings nur dann, wenn Sie bis zum beabsichtigten Rentenbeginn die Voraussetzungen für die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen auch erreichen können. So müssen Sie bis dahin mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen. Interessant: Die Sonderzahlungen verpflichten Sie nicht dazu, später tatsächlich vorzeitig in Rente zu gehen. Überlegen Sie es sich anders und gehen doch ganz regulär in Rente, erhöhen diese zusätzlichen Beiträge Ihre Regelaltersrente. Mehr zu diesem legalen Trick lesen Sie hier. Doch auch dabei gilt wieder: All das muss geschehen sein, bevor Sie in Rente sind.