Kanzlerwahl im Bundestag: Merz scheitert im ersten Wahlgang

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CDU-Chef Friedrich Merz ist bei der Wahl zum Bundeskanzler im ersten Wahlgang überraschend gescheitert. Die Kanzlerwahl ist im Grundgesetz genau geregelt. Artikel 63 bestimmt, dass der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt wird. Es gibt also keine Debatte vor oder nach der Wahl. Gewählt wird in geheimer Abstimmung. Weiter heißt es im Grundgesetz: "Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen." ----- Hier auf ZDFheute Nachrichten erfahrt ihr, was auf der Welt passiert und was uns alle etwas angeht: Wir sorgen für Durchblick in der Nachrichtenwelt, erklären die Hintergründe und gehen auf gesellschaftliche Debatten ein. Diskutiert in Livestreams mit uns und bildet euch eure eigene Meinung mit den Fakten, die wir euch präsentieren. Abonniert unseren Kanal, um nichts mehr zu verpassen. Immer auf dem aktuellen Stand seid ihr auf http://www.ZDFheute.de/.
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