Kolumne „Mein Urteil“: Gehaltserhöhung nur gegen Unterschreiben eines neuen Vertrags – ist das erlaubt?

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Ein Unternehmen bietet der Belegschaft neue Arbeitsverträge inklusive Gehaltserhöhung an. Wer nicht unterschreibt, geht leer aus. Was das Bundesarbeitsgericht dazu entschieden hat.

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