Ein Arbeitnehmer klagt, weil unter seinem Arbeitszeugnis nicht das Datum steht, an dem das Arbeitsverhältnis endete – sondern ein späteres. Das lasse negative Rückschlüsse zu. Wie das Gericht entschieden hat.
Kolumne „Mein Urteil“: Welches Datum gehört unter das Arbeitszeugnis?
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