
Sechs Monate Probezeit – so kennen es viele aus unbefristeten Verträgen. Für befristete Verträge gilt das so allerdings nicht ohne Weiteres. Was das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil dazu entschieden hat.

Sechs Monate Probezeit – so kennen es viele aus unbefristeten Verträgen. Für befristete Verträge gilt das so allerdings nicht ohne Weiteres. Was das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil dazu entschieden hat.