Der Krankenkassenbeitrag steht jeden Monat auf der Gehaltsabrechnung. Aber wie setzt sich dieser genau zusammen? Ein Überblick. Ob Angestellte, Azubis oder Rentner – alle gesetzlich Versicherten zahlen Beiträge an ihre Krankenkasse. Auf der Gehaltsabrechnung ist der Betrag zwar sichtbar, doch nur wenige wissen, wie genau er sich zusammensetzt. Dabei lohnt sich ein Blick hinter die Zahlen: Denn der Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Komponenten – und nur eine davon ist bei allen gleich. Dieser Artikel zeigt, worin der Unterschied liegt, welche Rolle die Krankenkasse selbst dabei spielt und warum das bares Geld bedeuten kann. Das steckt hinter dem Krankenkassenbeitrag Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt monatlich einen festen Beitrag – direkt vom Bruttolohn abgezogen. Für Arbeitnehmer gilt dabei die Versicherungspflicht: Sie tragen die Hälfte des Beitrags, die andere übernimmt der Arbeitgeber. Nur durch diese Absicherung erhalten Versicherte im Krankheitsfall Zugang zu medizinischer Versorgung – etwa zu Arztbesuchen, Behandlungen oder Medikamenten. Auf der Gehaltsabrechnung ist der Beitrag zur Krankenversicherung in der Regel mit "KV Arbeitnehmer" oder "KV AG + AN" gekennzeichnet. AG steht hier für den Arbeitgeberanteil, "AN" für den Anteil des Arbeitnehmers. So setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent des Bruttolohns (Stand: Juli 2025). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Betrag – jeder zahlt 7,3 Prozent. Der sogenannte Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt – unabhängig von Tarif oder gewählten Zusatzleistungen. Wie hoch er ausfällt, hängt also davon ab, bei welcher Kasse Sie versichert sind. Auch diesen Beitrag tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Der prozentuale Anteil solcher Zusatzbeiträge ist seit Anfang 2025 im Durchschnitt auf 2,9 Prozent gestiegen. Der GKV-Spitzenverband hat eine Übersicht bereitgestellt, in der Versicherte den Zusatzbeitrag für ihre Krankenkasse einsehen können. Lesen Sie auch: So wechseln Sie jetzt Ihre Krankenkasse Frag t-online: Muss ich den Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse zahlen? Eine Beispielrechnung für den Krankenkassenbeitrag Auch wenn für bestimmte Versicherte – etwa ohne Anspruch auf Krankengeld – ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent gilt, verwendet diese Beispielrechnung den regulären Satz von 14,6 Prozent. Die Berechnung erfolgt auf Basis des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (SV-Brutto). Dieses kann durch steuerfreie Zuschläge oder Entgeltumwandlungen niedriger ausfallen als das vertraglich vereinbarte Gehalt. Wenn das SV-Brutto beispielsweise monatlich 2.000 Euro beträgt und der Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent liegt, berechnet sich der Krankenkassenbeitrag wie folgt: Halbieren Sie zunächst den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 auf 7,3 Prozent. Dann rechnen Sie 2.000 Euro x 7,3 Prozent = 146,00 Euro. Auch Ihren Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent halbieren Sie auf 1,45 Prozent. Dann rechnen Sie: 2.000 Euro x 1,45 Prozent = 29,00 Euro. Wenn Sie beide Beiträge addieren, erhalten Sie einen Gesamtbetrag von 175 Euro pro Monat, den Sie selbst tragen müssen. Die anderen 175 Euro übernimmt Ihr Arbeitgeber. Gut zu wissen: Es gibt zusätzlich eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Verdienen Arbeitnehmer im Monat mehr als 5.512,50 Euro (Stand: 2025), wird ihr Krankenversicherungsbeitrag nur bis zu dieser Grenze erhoben. Alles darüber bleibt beitragsfrei.