Millionen Menschen profitieren von der kostenlosen Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Laut einem Pressebericht soll diese aber abgeschafft werden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) könnte für viele Familien bald merklich teurer werden. So plant die Bundesregierung offenbar die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Dies berichtet das "Handelsblatt" und beruft sich auf Informationen aus Koalitionskreisen. Eine finale Entscheidung stehe jedoch noch aus. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehe- und eingetragene Lebenspartner bislang kostenfrei mitversichert werden, sofern sie ein Einkommen von 565 Euro im Monat nicht überschreiten. Dies soll sich künftig ändern: Wer bislang kostenlos mitversichert war, soll künftig einen Mindestbetrag von monatlich 225 Euro zahlen. 200 Euro davon würden in die Krankenversicherung gehen, die übrigen 25 Euro in die Pflegeversicherung. Von den 74,2 Millionen GKV-Versicherten sind insgesamt 15,6 Millionen kostenlos mitversichert. Beim überwiegenden Teil hiervon handelt es sich um Kinder. Diese sind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr familienversichert – ohne eigenes Einkommen verlängert sich der Schutz bis zum 23. Lebensjahr, durch eine Ausbildung oder ein Studium kann die Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr erweitert werden. Kinder weiter kostenlos mitversichert Für Kinder beziehungsweise Heranwachsende soll sich nichts ändern. Betroffen von den Plänen sind vielmehr die rund drei Millionen Erwachsenen. Allerdings sehen die Pläne Ausnahmeregelungen für Menschen mit Kindern unter sechs Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen vor. Durch die geplante Reform könnte die Bundesregierung einen niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag einsparen. Der Arbeitgeberverband, der im vergangenen Jahr ebenfalls die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung gefordert hatte, bezifferte das Einsparpotenzial auf rund 2,8 Milliarden Euro. Die Krankenkassen könnten das Geld gut gebrauchen: Ihre finanzielle Lage gilt als prekär. Die Ausgaben stiegen zuletzt wesentlich schneller als die Einnahmen. Viele Kassen hatten darum zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge erhöht. Dennoch erwartet Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für das kommende Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Fehlbetrag im zweistelligen Milliardenbereich. Auch in der Pflegeversicherung gilt die finanzielle Lage als äußerst angespannt. Ende März soll eine Expertenkommission Vorschläge präsentieren, wie die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stabilisiert werden kann. Parallel diskutiert die Bundesregierung jedoch selbst über Reformen, so das Handelsblatt. Mit der Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung verfolgt die Bundesregierung offenbar auch beschäftigungspolitische Ziele. Ökonomen kritisieren, dass die Regel ein Beschäftigungshemmnis darstelle: Sie mache es teilweise finanziell unattraktiv, eine Arbeit aufzunehmen – schließlich müssten dann Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Sozialverbände kontern, dass durch den Wegfall der kostenlosen Familienversicherung vor allem Familien mit geringem Einkommen belastet würden. Wer kostenlos mitversichert werden kann Die Einkommensgrenze in der Familienversicherung liegt derzeit bei 565 Euro. Angestellte können von ihren Einnahmen noch ihre Werbungskosten abziehen, sodass familienversicherte Angestellte mit Werbungskostenpauschale (1.230 Euro im Jahr) ein Bruttoeinkommen von 667,50 Euro haben können. Minijobber dürfen bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Sind die Angehörigen selbstständig, gilt eine Verdienstgrenze von 565 Euro im Monat. Maßgeblich ist hier der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Allerdings können selbstständige Angehörige unbegrenzt Werbungskosten geltend machen und die Verdienstgrenze somit erhöhen. Die Einkommensverhältnisse werden jedes Jahr von der Krankenkasse mithilfe eines Fragebogens überprüft. Wer hier Änderungen verschweigt, etwa die Aufnahme einer Arbeit durch den Ehe- oder Lebenspartner, muss Beiträge nachzahlen. Sind die Anforderungen für die kostenlose Familienversicherung schon längere Zeit nicht mehr erfüllt, können schnell Nachzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro drohen.