Krypto war lange ein Markt mit vielen Grauzonen – auch steuerlich. Doch jetzt sollen Plattformen Transaktionen melden. Was das für Ihre Steuererklärung bedeutet. Mit dem neuen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), das noch in diesem Jahr in Kraft tritt , beginnt für Krypto-Anleger eine neue Ära der Steuerkontrolle. Erstmals werden Handelsplattformen verpflichtet, Transaktions- und Nutzerdaten direkt an das Finanzamt zu melden – ähnlich wie Banken es schon lange tun. Ziel des Gesetzes ist mehr Transparenz und eine wirksamere Bekämpfung von Steuerhinterziehung im boomenden Kryptomarkt. Doch die neuen Meldepflichten werfen bei vielen Anlegern Fragen auf: Welche Daten fließen tatsächlich an die Behörden, und wie wirkt sich das auf ihre Steuererklärung aus? Peter Schmitz von Wiso-Steuer erklärt im Gespräch mit t-online, worauf Krypto-Investoren jetzt achten müssen, um nicht ungewollt in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten. Welche Anbieter müssen künftig melden? Gemeint sind grundsätzlich alle "Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen" im Sinne des geplanten Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG), also alle Anbieter, die Transaktionen mit Kryptowerten für Kunden durchführen. Dazu zählen laut dem Steuerexperten Schmitz unter anderem zentrale Kryptobörsen und -handelsplattformen wie Coinbase , Bitpanda oder Kraken, aber auch Broker und Neobroker, die Krypto anbieten – etwa Trade Republic, Scalable oder Smartbroker. Wichtig ist dabei: "Die Meldepflicht soll nicht nur für in Deutschland oder der EU ansässige Anbieter gelten, sondern – entsprechend der EU-Richtlinie 2023/2226 (DAC8-Umsetzungsgesetz) – auch für ausländische Anbieter, wenn sie Kunden mit EU-Steuerwohnsitz bedienen." Für Anleger heißt das praktisch: Wer über größere Börsen, Broker oder Wallet-Plattformen handelt, muss davon ausgehen, dass diese künftig Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden – unabhängig vom Sitz der Plattform. Welche Daten melden die Anbieter an die Finanzämter? Schmitz betont, dass sich an den steuerlichen Grundregeln nichts ändert, aber die Finanzverwaltung künftig viel leichter prüfen kann: "Die neuen Regeln ändern nicht die Grundlogik der Besteuerung, sondern sorgen dafür, dass das Finanzamt die nötigen Daten automatisch bekommt." Private Veräußerungsgeschäfte: Müssen Bitcoin-Gewinne versteuert werden? Kryptoverluste: Dürfen sie steuerlich verrechnet werden? Gemeldet werden laut Schmitz zwei große Bereiche: zum einen die Stammdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, steuerliche Ansässigkeit und Steuer-ID . Zum anderen Transaktions- und Bestandsdaten, etwa, ob gekauft, verkauft oder getauscht wurde, wann die Transaktion stattfand, um welche Kryptowährung es ging und welchen Marktwert sie in Euro hatte. Auch Erträge aus Staking oder Lending können erfasst werden. Wie läuft das technisch ab? "Technisch läuft das so: Der Dienstleister sammelt die Daten, meldet sie ans BZSt, und dieses verteilt die Informationen an die jeweils zuständigen Finanzämter." Für Anleger werde das später vor allem indirekt sichtbar, sagt Schmitz: Das Finanzamt wisse dann bereits, dass es Kryptoaktivitäten gab, und könne die gemeldeten Werte "mit der Anlage SO abgleichen". Die Anlage SO ist das Steuerformular für die Erklärung von sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG. Wichtig zu wissen: Kryptowerte im Privatvermögen gelten auch weiterhin als "andere Wirtschaftsgüter", Gewinne aus Verkäufen innerhalb von zwölf Monaten sind steuerpflichtig. Seit 2024 gilt außerdem eine Freigrenze von 1.000 Euro für private Veräußerungsgeschäfte insgesamt – wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Verkäufe nach Ablauf von zwölf Monaten bleiben im Privatvermögen weiterhin steuerfrei. Wie oft melden Kryptodienstleister die Daten? Die Meldelogik ist nicht täglich oder monatlich angelegt, sondern als Jahresmeldung. Schmitz erklärt: "Krypto-Dienstleister sammeln während des Kalenderjahres alle relevanten Daten wie Transaktionen oder Erträge. Gemeldet wird dann einmal pro Jahr für das vergangene Jahr an das BZSt." Nach aktueller Planung werde die erste reguläre Meldeperiode das Jahr 2026 sein, die Meldung erfolge dann im Laufe des Jahres 2027. Für Anleger ist dabei entscheidend: Auch wenn die Meldung nur einmal im Jahr erfolgt, enthalten die Datensätze pro Transaktion Datum und Art der Bewegung. Damit kann die Finanzverwaltung genau erkennen, ob ein Gewinn innerhalb oder außerhalb der Ein-Jahres-Frist entstanden ist. Werden die Finanzämter nicht an der Datenflut scheitern? Der zusätzliche Aufwand ist groß – und das ist auch politisch bekannt. Schmitz verweist darauf, dass in Anhörungen zum DAC8-Umsetzungsgesetz etwa die Deutsche Steuergewerkschaft darauf hingewiesen habe, "dass für die zusätzliche Datenflut im Krypto-Bereich Hunderte neue Stellen nötig sein werden". Gleichzeitig soll ein Teil der Arbeit automatisiert laufen, weil die Meldungen in einem standardisierten Format erfolgen. Hinzu kommt eine zentrale Verarbeitung über das Bundeszentralamt für Steuern. Außerdem setzen Behörden zunehmend Software ein, um Auffälligkeiten zu erkennen – etwa hohe Kryptoeinnahmen ohne entsprechende Angaben in der Steuererklärung . Trotzdem sei realistisch, dass die Finanzverwaltung Prioritäten setzen werde und Fehler möglich sind. Umso wichtiger sei es für Anleger, eigene Transaktionen sauber zu dokumentieren und Steuerbescheide zu prüfen. Wie funktioniert die KI in Sachsen bei Kryptofällen? In Sachsen kommt eine Software zum Einsatz, die laut Schmitz "Blockchain-Daten und weitere Informationsquellen auswertet". Die KI helfe dabei, Transaktionsmuster zu erkennen, Wallet-Adressen zu clustern und diese mit realen Personen zu verknüpfen, etwa über Daten von Kryptobörsen, Banken oder bereits bekannte Fälle. Zusätzlich werde eine kommerzielle Software genutzt, die Transaktionsdaten aus Wallets und Börsen so aufbereitet, dass steuerlich relevante Vorgänge schneller sichtbar werden. Ziel ist es dabei nicht, jeden Anleger pauschal zu überwachen, sondern Auffälligkeiten effizienter herauszufiltern. Greift der Staat damit direkt in mein Kryptodepot ein? Nein – zumindest nicht in dem Sinne, wie viele es befürchten. Schmitz stellt klar: "Die Software 'scannt' nicht heimlich private Hardware-Wallets, sondern wertet vor allem öffentlich einsehbare Blockchain-Daten plus rechtmäßig erlangte Informationen aus." Dazu gehören zum Beispiel Auskunftsersuchen an Börsen oder Unterlagen, die bereits aus Steuerverfahren vorliegen. Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich unter anderem aus den Ermittlungs- und Kontrollbefugnissen der Finanzverwaltung nach der Abgabenordnung. Ein direkter, heimlicher Zugriff auf private Wallets erfolgt nach dieser Systematik nicht. Verstößt die Datenweitergabe gegen die DSGVO? Schmitz verweist darauf, dass Behörden personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das möglich, wenn die Verarbeitung nötig ist, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen, oder wenn sie im öffentlichen Interesse ist. Dazu gehört auch die Steuererhebung. Allerdings gelte auch: Ein "Generalverdacht-Massenscreening ohne Grenzen" wäre datenschutzrechtlich problematisch. Nach den bisherigen Veröffentlichungen werde die KI in Sachsen als Werkzeug der Steuerfahndung im Einzelfall beziehungsweise in risikobasierten Prüfungen dargestellt – nicht als dauerhafte Vollüberwachung. Hebt die automatische Meldung Ihre Erklärungspflicht auf? "Kurz gesagt: Nein. Die Pflicht, eine richtige und vollständige Steuererklärung abzugeben, bleibt bestehen." Wer vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht oder relevante Tatsachen verschweigt und dadurch Steuern verkürzt , begeht Steuerhinterziehung. Entscheidend ist: Eine Strafbarkeit entfällt nicht automatisch, nur weil das Finanzamt theoretisch bestimmte Daten bereits haben könnte. Für Anleger heißt das: Steuerlich sicher ist nur, Gewinne korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Die Meldedaten gewährleisten im besten Fall, dass das Finanzamt Ihre Angaben schneller nachvollziehen kann, sie ersetzen Ihre Erklärung aber nicht.