
Lebensmittelhändler bieten den Nutzern ihrer Kunden-Apps exklusive Rabatte an. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Benachteiligung älterer und behinderter Menschen. Zu recht?

Lebensmittelhändler bieten den Nutzern ihrer Kunden-Apps exklusive Rabatte an. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Benachteiligung älterer und behinderter Menschen. Zu recht?