Lachgas: Bundestag beschließt Verbot für Minderjährige

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In der Medizin kommt Lachgas als leichtes Betäubungsmittel zum Einsatz, kursiert aber auch zunehmend als Partydroge. Um Missbrauch zu verhindern, ist der Erwerb und Besitz für Kinder und Jugendliche künftig verboten.
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