Lebensmittel dürfen nicht mit „Anti-Kater“ beworben werden

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Gegenmittel für durchzechte Nächte dürfen nicht als „Anti-Kater“-Maßnahme vermarktet werden. (Symbolbild)

Manche Lebensmittel sollen gegen den Kater nach einer alkoholreichen Nacht helfen. Mit dem Zusatz „Anti-Kater“ verkauft oder beworben werden dürfen sie aber nicht. Ein Gericht hält das für unzulässig.

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