Lifestyle-Teilzeit? Was ist denn da jetzt dran?

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Grundsätzlich gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Er gilt, wenn man länger als sechs Monate gearbeitet hat und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeitende hat. Der Wunsch nach Teilzeit muss spätestens drei Monate vorher angekündigt werden. Laut Statistischem Bundesamt wollte 2024 jede siebzehnte Teilzeitkraft Vollzeit arbeiten. Viele fanden keine passende Vollzeitstelle, besonders junge und ältere Beschäftigte. Alle aktuellen Informationen, weitere Nachrichten und tagesschau24 im Livestream: https://www.tagesschau.de/ Alle Sendungen, Livestreams, Dokumentation und Reportagen auch in der ARD-Mediathek: https://www.ardmediathek.de/tagesschau #tagesschau #nachrichten #teilzeit #finanzen
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